Muslimische Friedhöfe in der Schweiz
Viele muslimische Familien möchten wissen, wo eine islamische Bestattung in der Schweiz möglich ist. In zahlreichen Kantonen gibt es heute muslimische Grabfelder auf kommunalen Friedhöfen.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Gemeinde und Friedhof. Häufig spielen der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person und das jeweilige Friedhofsreglement eine wichtige Rolle.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der muslimischen Friedhöfe und Grabfelder in der Schweiz, Stand August 2026.

Muslimische Friedhöfe und Grabfelder nach Kantonen und Gemeinden
Aargau
Baden – Friedhof Liebenfels
Bestattet werden können muslimische Personen mit Wohnsitz in Baden. Die Grabruhe beträgt 20 Jahre.
Ehrendingen – Friedhof Gehrenhag
Bestattet werden können Musliminnen und Muslime mit Wohnsitz in Ehrendingen.
Rheinfelden – Waldfriedhof
Anspruch auf eine Bestattung haben grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Rheinfelden.
Wettingen – Friedhof Brunnenwiese
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Hauptwohnsitz in Wettingen. Auswärtige Personen können bei besonderer Beziehung zu Wettingen zugelassen werden.
Basel-Landschaft
Allschwil
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Allschwil. Auswärtige Personen können nach den kommunalen Bestimmungen zugelassen werden.
Birsfelden
Das islamische Reihengrab steht muslimischen Verstorbenen zur Verfügung, die in Birsfelden wohnhaft waren.
Bottmingen
Es gelten die allgemeinen Bestattungsregeln der Gemeinde. Anspruch haben insbesondere Personen mit Wohnsitz in Bottmingen; weitere Personen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
Liestal
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit letztem Wohnsitz in Liestal. Auswärtige Personen benötigen eine Bewilligung des Stadtrats.
Münchenstein
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit letztem Wohnsitz in Münchenstein. Für auswärtige Personen gelten die im Friedhofreglement vorgesehenen Ausnahmefälle.
Oberwil
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Oberwil. Für auswärtige Personen gelten die Bestimmungen der Gemeinde.
Pratteln
Anspruch haben grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Pratteln. Auswärtige können unter anderem bei früherem langjährigem Wohnsitz, Gemeindebürgerrecht oder nahen Angehörigen in Pratteln zugelassen werden.
Sissach
Das Grabfeld steht insbesondere Verstorbenen aus Sissach, Böckten, Diepflingen, Itingen und Thürnen zur Verfügung. Auswärtige Personen können mit Bewilligung zugelassen werden.
Basel-Stadt
Riehen – Friedhof am Hörnli
Anspruch auf das muslimische Reihengrab haben Musliminnen und Muslime, die im Kanton Basel-Stadt angemeldet waren.
Bern
Bern – Bremgartenfriedhof
Das Grabfeld steht Verstorbenen muslimischen Glaubens offen. Die Stadt Bern unterscheidet zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Bern und Auswärtigen; für Auswärtige gelten höhere Gebühren.
Biel/Bienne – Friedhof Madretsch
Bestattet werden können Musliminnen und Muslime, die vor ihrem Tod ihren Wohnsitz im Verwaltungskreis Biel/Bienne hatten.
Köniz/Wabern – Friedhof Nesslerenholz
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Köniz. Auch auswärtige Verstorbene können mit entsprechender Bewilligung zugelassen werden.
Langenthal – Friedhof Geissberg
Die muslimischen Grabfelder stehen der Langenthaler Bevölkerung sowie Mitgliedern der Islamischen Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGGL) zur Verfügung.
Langnau im Emmental – Friedhof Langnau
Bestattet werden können Einheimische und auch Auswärtige. Für auswärtige Personen gelten höhere Gebühren.
Thun – Friedhof Schoren
Bestattet werden grundsätzlich Personen, die in der Gemeinde Thun angemeldet waren. Auswärtige Personen werden nur in den im Friedhofreglement vorgesehenen Ausnahmefällen zugelassen.
Freiburg
Fribourg – Cimetière Saint-Léonard
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in der Stadt Fribourg. Auswärtige Personen können je nach Platzverfügbarkeit mit besonderer Bewilligung zugelassen werden.
Wünnewil-Flamatt – Friedhof Flamatt
Das muslimische Grabfeld ist für Musliminnen und Muslime aller Glaubensrichtungen mit Wohnsitz in Wünnewil-Flamatt vorgesehen. Für auswärtige Personen ist eine Bestattung auf diesem Grabfeld nicht vorgesehen.
Genf
Genève – Cimetière de Saint-Georges
Bestattungsberechtigt sind unter anderem Personen mit Bürgerrecht der Stadt Genève sowie Personen, die in Genève geboren oder verstorben sind. Weitere Fälle richten sich nach dem Friedhofsreglement der Stadt.
Glarus
Glarus Nord / Niederurnen – Friedhof Niederurnen
Das muslimische Grabfeld steht Musliminnen und Muslimen aus den Gemeinden des Kantons Glarus zur Verfügung. Die Einzelheiten der muslimischen Bestattungen sind in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Jura
Delémont – Cimetière de Delémont
Das Carré musulman ist für Verstorbene muslimischen Glaubens bestimmt. Bestattet werden insbesondere Personen mit Wohnsitz in Delémont sowie Personen, die in Delémont verstorben sind.
Luzern
Dierikon
Ebikon
Emmen
Kriens
Luzern
Root
Rothenburg
Luzern – Friedhof Friedental
Bestattet werden können Musliminnen und Muslime, die ihren letzten Wohnsitz in Dierikon, Ebikon, Emmen, Kriens, Luzern, Root oder Rothenburg hatten.
Neuenburg / Neuchâtel
La Chaux-de-Fonds – Cimetière de la Charrière
Bestattet werden können sowohl Personen mit Wohnsitz in La Chaux-de-Fonds als auch Auswärtige. Für auswärtige Personen gelten höhere Gebühren.
Le Locle – Cimetière du Locle (Mon-Repos)
Bestattet werden können Personen mit und ohne Wohnsitz in Le Locle. Für auswärtige Personen wird eine Bestattungsgebühr erhoben.
Schaffhausen
Schaffhausen – Waldfriedhof
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Schaffhausen. Auswärtige Personen können auf Wunsch und nach Möglichkeit zugelassen werden.
Schwyz
Schübelbach – Friedhof Schübelbach
Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Schübelbach. Auswärtige können in bestimmten Fällen oder mit Zustimmung der zuständigen Kirchgemeinde zugelassen werden.
Solothurn
Olten – Friedhof Meisenhard
Auf dem muslimischen Grabfeld werden ausschliesslich Verstorbene muslimischen Glaubens mit Niederlassung in Olten oder Starrkirch-Wil bestattet.
St. Gallen
St. Gallen – Friedhof Feldli
Das muslimische Grabfeld ist für Verstorbene muslimischen Glaubens mit letztem Wohnsitz in der Stadt St. Gallen vorgesehen.
Wil/Bronschhofen – Friedhof Ebnet Bronschhofen
Bestattet werden Verstorbene muslimischen Glaubens mit Wohnsitz in der Stadt Wil.
Tessin (Ticino)
Lugano – Cimitero Islamico di Lugano
Für die islamische Sektion gelten die Bestattungsregeln der Stadt Lugano. Berechtigt sind insbesondere Personen mit Wohnsitz in Lugano, Luganeser Bürgerinnen und Bürger sowie weitere im Reglement ausdrücklich vorgesehene Fälle.
Thurgau
Frauenfeld – Friedhof Oberkirch
Bestattet werden grundsätzlich Verstorbene mit Wohnsitz in Frauenfeld. Für Personen aus anderen Gemeinden kann die jeweilige Wohngemeinde eine Anfrage stellen.
Kreuzlingen – Muslimisches Grabfeld
Für Verstorbene mit Wohnsitz in Kreuzlingen besteht ein Bestattungsanspruch. Auswärtige Personen können gegen zusätzliche Gebühren ebenfalls bestattet werden.
Waadt (Vaud)
Lausanne – Cimetière du Bois-de-Vaux
Bestattet werden können Musliminnen und Muslime, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Kanton Waadt wohnhaft sind.
Zürich
Illnau-Effretikon – Friedhof Effretikon
Bestattet werden grundsätzlich Personen aus Illnau-Effretikon. Über die Bestattung auswärtiger Personen entscheidet die Friedhofverwaltung auf Antrag der Angehörigen.
Wettswil am Albis – Friedhof Heissächer
Bestattungsberechtigt sind grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Wettswil am Albis. Auswärtige können bei engem Bezug zur Gemeinde mit Bewilligung zugelassen werden.
Winterthur – Friedhof Rosenberg
Bestattet werden Musliminnen und Muslime mit letztem Wohnsitz in Winterthur. Auswärtige können in bestimmten Fällen zugelassen werden, etwa bei langjährigem früherem Wohnsitz oder enger Verbindung zu Winterthur.
Zürich – Friedhof Witikon
Bestattet werden insbesondere Musliminnen und Muslime mit letztem Wohnsitz in der Stadt Zürich. Auch Personen aus umliegenden Gemeinden können nach den geltenden Vereinbarungen und Bestimmungen zugelassen werden.
Zürich-Altstetten – Friedhof Eichbühl
Für das muslimische Grabfeld gelten die Bestattungsregeln der Stadt Zürich. Anspruch haben insbesondere Verstorbene mit letztem Wohnsitz in der Stadt Zürich; weitere Fälle sind nach den städtischen Bestimmungen möglich.
Wer darf auf einem muslimischen Grabfeld bestattet werden?
Die Regeln sind nicht überall gleich. Häufig ist der letzte Wohnsitz entscheidend. Manche muslimische Grabfelder sind bestimmten Gemeinden vorbehalten, andere nehmen auch Personen aus Vertragsgemeinden oder auswärtige Verstorbene auf.
Vor einer Bestattung sollten deshalb Wohnsitz, Friedhofsreglement und Verfügbarkeit eines Grabplatzes geprüft werden.
Welche Bestattungsformen sind für Muslime möglich?
Je nach Friedhof gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Grabstätten auf einem muslimischen Grabfeld.
Muslimische Bereiche auf kommunalen Friedhöfen.
Reihengräber mit Ausrichtung nach Mekka.
Familiengräber, sofern diese angeboten werden.
In der Schweiz handelt es sich meist um muslimische Grabfelder innerhalb bestehender Friedhöfe.
Ausrichtung zur Qibla
Bei einer islamischen Bestattung ist die Ausrichtung zur Qibla wichtig. Auf vielen muslimischen Grabfeldern sind die Gräber so angeordnet, dass eine Beisetzung in Richtung Mekka möglich ist.
Bestattung ohne Sarg
Je nach Kanton und Friedhof kann eine Bestattung im Sarg vorgeschrieben sein. Häufig wird ein einfacher Sarg verwendet, während der Verstorbene zuvor nach islamischem Ritus vorbereitet und in ein Leichentuch gehüllt wird.
Islamische Totenwaschung
Die islamische Totenwaschung gehört zur islamischen Bestattung. Einige Friedhöfe verfügen über geeignete Waschräume. Andernfalls kann die Waschung an einem dafür geeigneten Ort durchgeführt werden.
Islamische Trauerfeiern
Je nach Friedhof können Abdankungshallen oder andere Räume für islamische Trauerfeiern, Gebete und den Abschied der Angehörigen genutzt werden.
Grabsteine auf muslimischen Grabfeldern
Für Grabsteine, Beschriftungen und Bepflanzung gelten die Vorschriften des jeweiligen Friedhofs. Die Gestaltung sollte deshalb vorher mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden.
Muslimische Bestattung in der Schweiz organisieren
Zu einer islamischen Bestattung in der Schweiz gehören neben den religiösen Ritualen auch organisatorische Schritte wie Behördenkontakt, Totenwaschung, Sarg, Grabplatz, Totengebet und Transport.
Islamische Bestattungen AG unterstützt Familien bei islamischen Bestattungen in der Schweiz sowie bei internationalen Überführungen.
Fazit
In vielen Regionen der Schweiz gibt es inzwischen muslimische Friedhöfe und muslimische Grabfelder. Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch von Ort zu Ort.
Vor einer Bestattung sollte deshalb immer geprüft werden, ob die verstorbene Person am gewünschten Friedhof bestattungsberechtigt ist und welche Regeln dort gelten.
Häufige Fragen
Gibt es muslimische Friedhöfe in der Schweiz?
Ja. In verschiedenen Kantonen gibt es muslimische Grabfelder oder speziell eingerichtete Bereiche auf bestehenden Friedhöfen.
Wer darf dort bestattet werden?
Das hängt vom jeweiligen Friedhof ab. Häufig ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person entscheidend.
Werden muslimische Gräber nach Mekka ausgerichtet?
Auf vielen muslimischen Grabfeldern in der Schweiz ist eine Ausrichtung zur Qibla vorgesehen.
Ist eine islamische Bestattung in der Schweiz möglich?
Ja. Eine islamische Bestattung in der Schweiz ist möglich, wenn die kantonalen und kommunalen Vorschriften eingehalten werden.
Ist eine Bestattung ohne Sarg möglich?
Das hängt vom jeweiligen Bestattungsort ab. Auf vielen Friedhöfen ist ein einfacher Sarg vorgesehen.
Stand der Übersicht: 21. August 2026. Friedhofsreglemente und Bestattungsmöglichkeiten können sich ändern. Die aktuellen Voraussetzungen sollten deshalb vor einer Bestattung direkt bei der zuständigen Friedhofsverwaltung geprüft werden.






