Muslimische Friedhöfe in der Schweiz

Die Zahl der in der Schweiz verstorbenen Muslime, die in ihrer Heimat beerdigt werden möchten, ist recht hoch: 85 bis 90 Prozent der einheimischen Muslime wollen in ihrem Herkunftsland beerdigt werden. Davon gehen zumindest Muslimische Friedhöfe und Leichentransport Betriebe in der Schweiz aus.

Trotzdem steigt die Nachfrage nach Islamischen Trauerfeiern und Muslimische Friedhöfe in der Schweiz. Gemeinden kommen diesen Forderungen stets nach und bieten die Möglichkeit für Bestattungszeremonien im Einklang mit dem Islam. Zwischen den Muslimischen Verbänden und dem Kanton wurden Vereinbarungen über grundlegende Voraussetzungen getroffen.

Mögliche Bestattungsformen unter Berücksichtigung von Infrastruktur, Interviewmöglichkeit und Nachfrage sind wie folgt:

Grabstätten auf dem muslimischen Friedhof in der Schweiz
  1. Auf dem Familienfriedhof können ein oder mehrere Familiengräber angemietet werden. Dies kann eine Übergangslösung bei kurzfristigem Bedarf auf Friedhöfen sein, auf denen es keine Muslimischen Gräber gibt.
  2. Auf dem Friedhof kann ein Abschnitt für Muslime eingerichtet werden.
  3. Bei Bedarf können Familienbestattungen in der Muslimische Friedhöfe arrangiert werden.

Bisher gibt es im in der Schweiz nur wenige Grosse muslimische Friedhöfe. Muslime lösen dieses Problem, indem sie oft teurere Familiengräber vermieten.

Bestattungsort:

Muslimische Bestattungen in Wohngemeinden sind möglich, wenn es ein muslimisches Grabfeld gibt. Ansonsten werden Muslime in Sargreihengräbern bestattet.

Bestattungszeit für einen zweiten Toten im gleichen Grab:

Laut Dekret beträgt die Frist für eine zweite Grabbeisetzung 20 Jahre ohne Verlängerung. Bei Familienfriedhöfen beträgt dieser Zeitraum insgesamt 40 bzw. 60 Jahre; seit der letzten Beisetzung müssen mindestens 20 Jahre vergangen sein (ausgenommen Vertragsverlängerung). Mit den islamischen Truppen wurde eine Vereinbarung getroffen, dass die Aufbewahrungsdauer der Gräber 20 Jahre beträgt, vorausgesetzt, dass die Gebeine des früheren Leichnams sorgfältig und respektvoll eingesammelt oder in einem anderen Grab beerdigt werden.

Autopsie

Anstelle einer Autopsie werden Leichen bei Bedarf computertomographisch untersucht. Daher ist es nicht erforderlich, den Leichnam für eine Autopsie zu zerlegen, bevor er auf Muslimischen Friedhöfen beerdigt wird, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Anordnung vor.

Das Grab ist der Qibla zugewandt:

Die Beerdigung der Leiche soll in einem Grab oder Muslimische Friedhöfe mit Blick auf die Qibla (124,96 °) in den für Muslime bestimmten Gräbern begraben werden. Das Grab ist so angepasst, dass, wenn der Leichnam auf die rechte Seite gelegt wird, sein Gesicht auf die Qibla gerichtet ist.

Die Islamischen Truppen erklärten, dass ihre Forderung nach „sauberem“ Land mit einem für Muslime reservierten Grababschnitt erfüllt würde.

Bestattung ohne Sarg:

Da in den meisten Schweizer Kantonen für alle Bestattungen eine Sarg-Pflicht besteht, sind Bestattungen ohne Sarg wie im Islam, nicht möglich. Mit den muslimischen Truppen in einigen Kantonen wurde vereinbart, dass die Leichen auf Muslimischen Friedhöfen in einem leichten Holz- oder Pappelsarg beigesetzt werden sollten. Es liegt in der Verantwortung der Angehörigen, den Leichnam vorher in ein Leichentuch zu hüllen.

Islamisches Waschritual durchführen

Es kann auf dem Muslimische Friedhöfe entsprechend der für den Gottesdienst geeigneten Waschinfrastruktur durchgeführt werden. Auf den Friedhöfen, die die Gräber der Muslime voneinander trennen, gibt es Leichenwaschräume. Für die Nutzung des Waschraumes sind die festgelegten Regeln zu berücksichtigen. In Fällen, in denen kein Waschraum vorhanden ist, müssen die Islamische Gemeinde, das Bestattungsunternehmen oder die Angehörigen des Verstorbenen Auskunft darüber einholen, wo der Leichnam in der Gemeinde gewaschen werden kann (zum Beispiel bei Bestattungsinstitute, im Krankenhaus usw.).

Abdankungshalle:

Die Abdankungshalle werden von der Gemeinde vorschriftsmässig in Betrieb genommen. Kann von Angehörigen aller Religionen genutzt werden.

Grabsteine:

Grabsteine ​​sind für Gräber (einschliesslich Muslimischer Friedhöfe) Pflicht. Inhalt und Umfang sind von der Friedhofsaufsicht zu genehmigen. Zumindest müssen es eine schlichte Tafel sein, auf der Name, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen in lateinischen Zahlen stehen.

Muslimische Friedhöfe bei Corona-Toten:

Die Bestatter sind für das rituelle Waschen und Ankleiden des Leichnams und alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Rückführung zuständig. Wie bei jeder anderen Leiche wird ein Leichenpass benötigt, ein kantonales amtliches Zeugnis, dass der Verstorbene nicht ansteckend war. Beim Waschen werden alle Hygienemassnahmen getroffen, von Handschuhen bis hin zu Schutzmasken.

Muslimische Friedhöfe in Kanton Zürich:

Auch der Kanton Zürich, der 2007 rund 102’000 Muslime oder acht Prozent der Bevölkerung zählte, hat heftige Debatten über islamische Friedhöfe erlebt. Die Stadt Zürich widmete 2004 einen Teil eines ihrer Friedhöfe in Witikon muslimischen Bestattungen. Und ein zweites Muslimische Friedhöfe hat 2022 in Winterthur gebaut.

Ein Grabfeld für muslimische Gläubige; künftig können auf dem Friedhof in Effretikon Muslime nach islamischer Begräbniskultur beigesetzt werden. Diese mussten bisher nach Winterthur und Zürich ausweichen.

Muslimische Friedhöfe in anderen Kantonen:

Bern:

Bremgartenfriedhof:

Das Grabfeld für Muslime aus Stadt Bern ist ein Sargreihengrab, bei dem die einzelnen Gräber nach Mekka ausgerichtet sind. Diese Bestattungsart wird nur auf dem Bremgartenfriedhof angeboten. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt und können mit einem Grabmal (Grabstein ab ca. 12 Monaten) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden. Das Grabfeld für Muslime ist für Muslime aller Glaubensrichtungen. Auf dem Grabfeld wurde vorher und wird auch in Zukunft keine Asche beigesetzt.

Biel-Bienne:

Das Grabfeld für Musliminnen und Muslime auf dem Friedhof Madretsch ist ein Sargreihengrabfeld, das über 400 Grabstellen verfügt, die nach Mekka ausgerichtet sind. Es wird keine Asche beigesetzt. Die Gräber werden in der Reihenfolge der gemeldeten Todesfälle zugeteilt und können mit einem Grabmal (Grabstein) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden. Anrecht haben Musliminnen und Muslime, die vor ihrem Tod ihren Wohnsitz im Verwaltungskreis Biel/Bienne hatten, können sich im Friedhof Madretsch auf dem Grabfeld für Musliminnen und Muslime bestatten lassen. Auch tot geborene Kinder und früh verstorbene Kinder muslimischer Familien aus Biel haben Anrecht auf ein Grab.

Thun:

Friedhof Schoren, Für die Muslime schafft die Stadt Thun ein eigenes Grabfeld. Muslimische Bestattungen sind auf dem Schorenfriedhof möglich. Die Grabesruhe beträgt 20 Jahre.

Langnau im Emmental:

Sarggräber für Angehörige des Islam im Friedhof Langnau im Emmental.

Die Grabruhedauer beträgt

– für Erwachsene und Kinder 25 Jahre

– für Familiengräber 40 Jahre

Langenthal:

Auf Langenthaler Friedhof entstehen 40 Grabfelder für Muslime. Davon profitieren Einwohnerinnen und Einwohner von Langenthal sowie Mitglieder der islamischen Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGGL).

Köniz:

Das Grabfeld mit Reihengräbern befindet sich auf dem Nesslerenholzfriedhof in Wabern. Es steht Personen aller muslimischen Glaubensrichtungen offen, sofern sie zuletzt in der Gemeinde Köniz wohnhaft waren. Personen muslimischen Glaubens steht es selbstverständlich frei, sich für eine andere in der Gemeinde Köniz angebotene Grabart zu entscheiden (z.B. Sarghaingrab).

Luzern:

Muslime aus sieben Gemeinden des Kantons Luzern (Dierikon, Ebikon,

Emmen, Kriens, Luzern, Root und Rothenburg) befinden sich auf dem Friedhof Friedental in Luzern

begraben im Gräberfeld 15. Verfügt über 290 nach Mekka orientierte Grabstätten.

Die Verstorbenen werden in einem einfachen Holzsarg beigesetzt.

Aargau:

Baden Friedhöfe: Der Friedhof Liebenfels ist mit rund sechs Hektar die größte Grünanlage der Stadt Baden. Neben Bestattungszwecken dient der Friedhof auch als örtlicher Ruheplatz.

Ehrendingen Friedhöfe: Es ist ein neuer Friedhof, der 2021 eröffnet wurde. Wer hier beerdigt werden möchte, muss sich vorher anmelden.

Basel-Stadt:

Friedhof Hörnli: Dieser Friedhof liegt südlich der Gemeinde Riehen, nordwestlich von Hornfelsen. Es grenzt an ein größeres Waldgebiet, was bedeutet, dass eine große Anzahl von Hirschen auf dem Friedhof lebt.

Das symmetrisch angelegte Gartenareal ist etwa fünfzig Hektar groß und beherbergt Zehntausende Gräber, darunter viele bekannte Persönlichkeiten wie Paul Hermann Müller, Fritz Haber, Karl Barth, Karl Jaspers und Jacob Burckhardt.

Genève:

Im Kanton Genève ist es aktuell möglich in Petit-Saconnex und Saint-Georges, nach muslimischer Glauben bestatten zu werden.

St. Gallen:

In Kanton St. Gallen, Der Feldli-Friedhof verfügt derzeit über 212 an die Bedürfnisse des Islam angepasste Gräber.

Zübeyir Sahbaz

Geschäftsführer

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