Islamische Totenwaschung: Wie wird sie gemacht?

16. August 2022

Ablauf der islamischen Totenwaschung

Die Totenwaschung ist eine Gemeinschaftspflicht (Fard Kifaya): Verstorbene Männer und Frauen werden gewaschen und so in ein Leichentuch gehüllt, dass ihr Körper bedeckt ist. Auch Verstorbene verdienen Respekt. Dieser Respekt tröstet die Angehörigen und zeigt zugleich, dass der Tod nicht das Nichts ist. Der Verstorbene ist für diese Welt gestorben, aber er bleibt ein Mensch und geht in ein anderes Leben über.

Dass der Verstorbene wie ein neugeborenes Kind gewaschen wird, steht für diesen Übergang. Die Waschung entfernt symbolisch den Staub, den die Reise durch das irdische Leben hinterlassen hat. Nach der islamischen Totenwaschung wird der Verstorbene in das Leichentuch gehüllt und behutsam ins Grab gelegt, wie ein Kind in seine Wiege.

Beamte bereiten sich darauf vor, eine Islamische Totenwaschung zu waschen

Vor der islamischen Totenwaschung

Ein verstorbener Muslim wird gewaschen und in das Leichentuch gehüllt, und es wird für ihn das Totengebet verrichtet, wenn der grösste Teil seines Körpers oder die Hälfte mit dem Kopf vorhanden ist. Ist nur die Hälfte des Körpers ohne Kopf oder weniger vorhanden, wird er nicht gewaschen, und es wird kein Totengebet verrichtet. Er wird in ein Tuch gewickelt und begraben.

Um die Beerdigung nicht ohne Grund zu verzögern, wird der Verstorbene möglichst bald gewaschen, eingehüllt und vorbereitet.

  • Die Waschung findet in einem geschlossenen Raum statt.
  • Der Verstorbene wird nach Möglichkeit auf den Rücken gelegt, mit den Füssen in Richtung Qibla.
  • Der Ort der Waschung wird mit Duft versehen.
  • Seife und die nötigen Reinigungsmittel werden bereitgelegt.

Wie wird die islamische Totenwaschung durchgeführt?

Wer den Verstorbenen wäscht, fasst die Absicht, die Pflichtwaschung vorzunehmen, und beginnt mit der Basmala («Bismillahirrahmanirrahim»). Bis die Waschung beendet ist, spricht er «Ghufranaka ya Rahman» (Deine Vergebung, o Allerbarmer).

Zuerst reinigt er mit einem Tuch unter der Abdeckung den Intimbereich des Verstorbenen. Dann gibt er ihm die Gebetswaschung (Wudu) und wäscht zuerst das Gesicht. Wasser wird dabei nicht in Mund und Nase gegeben. Lippen, Nasenlöcher und Bauchnabel werden nur mit dem Finger oder einem um den Finger gewickelten Tuch abgewischt, so gut es geht.

Danach werden Hände und Arme gewaschen, der Kopf bestrichen und gleich anschliessend die Füsse gewaschen. Damit ist die Gebetswaschung des Verstorbenen abgeschlossen. Bei einem Kind, das in einem Alter stirbt, in dem es das Gebet noch nicht versteht, ist diese Gebetswaschung nicht nötig.

Anschliessend wird warmes Wasser über den Körper gegossen. Wenn vorhanden, wird er mit einem Kräutersud aus Eibisch (türkisch «Hatmi») gewaschen, sonst mit Seife.

Dann wird der Verstorbene auf die linke Seite gedreht und die rechte Seite dreimal gewaschen, danach auf die rechte Seite und die linke Seite dreimal gewaschen. Anschliessend wird der Oberkörper leicht angehoben und an die Brust, die Hand oder das Knie des Waschenden gelehnt, und der Bauch wird sanft gestrichen. Tritt dabei etwas aus, wird es mit Wasser abgewaschen.

Ist der Körper bereits aufgedunsen und droht zu zerfallen, wird nur Wasser über ihn gegossen. Die Gebetswaschung und das dreimalige Waschen entfallen dann.

Darf man Verstorbene rasieren?

Nein. Nach der Totenwaschung wird der Bart nicht gekämmt, Haare und Nägel werden nicht geschnitten, und ein unbeschnittener Verstorbener wird nicht beschnitten. Beim Waschen wird keine Watte verwendet.

Nach dem Waschen wird der Körper mit einem Handtuch oder Ähnlichem getrocknet. Dann wird das Leichenhemd angelegt, und die übrigen Teile des Leichentuchs (Kafan) werden ausgebreitet. Auf Kopf und Bart gibt man Kampfer oder einen anderen Duftstoff (Hanut). Kampfer kommt auch auf die Körperstellen, die beim Gebet den Boden berühren: Stirn, Nase, Hände, Knie und Füsse.

Die Totenwaschung findet an einem geschlossenen Ort statt. Ausser dem Waschenden und seinen Helfern soll niemand den Verstorbenen sehen. Waschen soll ihn ein naher Angehöriger oder eine vertrauenswürdige Person.

Wer darf den Verstorbenen waschen?

Männer waschen verstorbene Männer, Frauen waschen verstorbene Frauen. Wer wäscht, soll selbst die Gebetswaschung haben. Es ist nicht angemessen, dass ein Nicht-Muslim einen verstorbenen Muslim wäscht. Gibt es aber keinen Muslim, der die Waschung übernehmen kann, darf auch ein Nicht-Muslim sie vornehmen.

Eine Frau darf ihren verstorbenen Ehemann waschen, denn sie befindet sich in der Wartezeit (Idda), und solange diese dauert, gilt die Ehe als fortbestehend. Ein Ehemann darf seine verstorbene Frau dagegen nicht waschen, denn für ihn gibt es keine Wartezeit, und das Eheband endet mit ihrem Tod. Ist niemand sonst da, der sie waschen kann, gibt er ihr den Tayammum.

Wenn kein Wasser da ist: Darf man den Tayammum vornehmen?

Ja. Wenn kein Wasser vorhanden ist, genügt der Tayammum. Wird nach dem Tayammum und dem Totengebet doch noch Wasser gefunden, wird der Verstorbene gewaschen. Ob das Totengebet dann wiederholt werden muss, dazu gibt es keine eindeutige Aussage.

Wenn nötig, darf ein Mann ein Mädchen waschen, das noch nicht in der Pubertät ist, und eine Frau einen Jungen im gleichen Alter. Ein Mann, dessen Geschlechtsteile entfernt wurden, wird ebenfalls von Männern gewaschen.

Lässt sich bei einem Verstorbenen nicht eindeutig bestimmen, ob er Mann oder Frau ist (arabisch «Khuntha Mushkil»), wird er nicht gewaschen, sondern erhält den Tayammum. Er wird wie eine Frau in das Leichentuch gehüllt.

Wird ein ertrunkener Muslim gewaschen?

Ja. Wer ertrunken ist, wird mit der Absicht der Totenwaschung dreimal gewaschen. Dass der Körper im Wasser lag, entbindet die Muslime nicht von der Pflicht der Totenwaschung.

Stirbt ein nicht-muslimischer Angehöriger oder die nicht-muslimische Ehefrau eines Muslims, wird der Verstorbene seinen Glaubensgenossen übergeben. Nehmen sie ihn nicht, wird er gewaschen und in ein Tuch gehüllt, ohne dass dabei die Regeln der Sunna beachtet werden müssen.

Hat ein verstorbener Muslim nur nicht-muslimische Angehörige, wird er trotzdem nicht ihnen übergeben. Es ist Pflicht der Muslime, ihn zu waschen, einzuhüllen und zu bestatten.

Wird ein Kind nach einer Fehlgeburt gewaschen?

Nein. Ein Kind, das durch eine Fehlgeburt tot zur Welt kommt, wird in ein Tuch gewickelt und begraben. Eine Waschung ist nicht nötig.

Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer der Islamische Bestattungen AGZübeyir Sahbaz

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