Muslimische Friedhöfe in der Schweiz

Viele muslimische Familien möchten wissen, wo eine islamische Bestattung in der Schweiz möglich ist. In zahlreichen Kantonen gibt es heute muslimische Grabfelder auf kommunalen Friedhöfen.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Gemeinde und Friedhof. Häufig spielen der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person und das jeweilige Friedhofsreglement eine wichtige Rolle.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der muslimischen Friedhöfe und Grabfelder in der Schweiz, Stand August 2026.

Grabstätten auf dem muslimischen Friedhof in der Schweiz

Muslimische Friedhöfe und Grabfelder nach Kantonen und Gemeinden

Aargau

Baden – Friedhof Liebenfels

Bestattet werden können muslimische Personen mit Wohnsitz in Baden. Die Grabruhe beträgt 20 Jahre.

Ehrendingen – Friedhof Gehrenhag

Bestattet werden können Musliminnen und Muslime mit Wohnsitz in Ehrendingen.

Rheinfelden – Waldfriedhof

Anspruch auf eine Bestattung haben grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Rheinfelden.

Wettingen – Friedhof Brunnenwiese

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Hauptwohnsitz in Wettingen. Auswärtige Personen können bei besonderer Beziehung zu Wettingen zugelassen werden.

Basel-Landschaft

Allschwil

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Allschwil. Auswärtige Personen können nach den kommunalen Bestimmungen zugelassen werden.

Birsfelden

Das islamische Reihengrab steht muslimischen Verstorbenen zur Verfügung, die in Birsfelden wohnhaft waren.

Bottmingen

Es gelten die allgemeinen Bestattungsregeln der Gemeinde. Anspruch haben insbesondere Personen mit Wohnsitz in Bottmingen; weitere Personen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.

Liestal

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit letztem Wohnsitz in Liestal. Auswärtige Personen benötigen eine Bewilligung des Stadtrats.

Münchenstein

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit letztem Wohnsitz in Münchenstein. Für auswärtige Personen gelten die im Friedhofreglement vorgesehenen Ausnahmefälle.

Oberwil

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Oberwil. Für auswärtige Personen gelten die Bestimmungen der Gemeinde.

Pratteln

Anspruch haben grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Pratteln. Auswärtige können unter anderem bei früherem langjährigem Wohnsitz, Gemeindebürgerrecht oder nahen Angehörigen in Pratteln zugelassen werden.

Sissach

Das Grabfeld steht insbesondere Verstorbenen aus Sissach, Böckten, Diepflingen, Itingen und Thürnen zur Verfügung. Auswärtige Personen können mit Bewilligung zugelassen werden.

Basel-Stadt

Riehen – Friedhof am Hörnli

Anspruch auf das muslimische Reihengrab haben Musliminnen und Muslime, die im Kanton Basel-Stadt angemeldet waren.

Bern

Bern – Bremgartenfriedhof

Das Grabfeld steht Verstorbenen muslimischen Glaubens offen. Die Stadt Bern unterscheidet zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Bern und Auswärtigen; für Auswärtige gelten höhere Gebühren.

Biel/Bienne – Friedhof Madretsch

Bestattet werden können Musliminnen und Muslime, die vor ihrem Tod ihren Wohnsitz im Verwaltungskreis Biel/Bienne hatten.

Köniz/Wabern – Friedhof Nesslerenholz

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Köniz. Auch auswärtige Verstorbene können mit entsprechender Bewilligung zugelassen werden.

Langenthal – Friedhof Geissberg

Die muslimischen Grabfelder stehen der Langenthaler Bevölkerung sowie Mitgliedern der Islamischen Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGGL) zur Verfügung.

Langnau im Emmental – Friedhof Langnau

Bestattet werden können Einheimische und auch Auswärtige. Für auswärtige Personen gelten höhere Gebühren.

Thun – Friedhof Schoren

Bestattet werden grundsätzlich Personen, die in der Gemeinde Thun angemeldet waren. Auswärtige Personen werden nur in den im Friedhofreglement vorgesehenen Ausnahmefällen zugelassen.

Freiburg 

Fribourg – Cimetière Saint-Léonard

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in der Stadt Fribourg. Auswärtige Personen können je nach Platzverfügbarkeit mit besonderer Bewilligung zugelassen werden.

Wünnewil-Flamatt – Friedhof Flamatt

Das muslimische Grabfeld ist für Musliminnen und Muslime aller Glaubensrichtungen mit Wohnsitz in Wünnewil-Flamatt vorgesehen. Für auswärtige Personen ist eine Bestattung auf diesem Grabfeld nicht vorgesehen.

Genf 

Genève – Cimetière de Saint-Georges

Bestattungsberechtigt sind unter anderem Personen mit Bürgerrecht der Stadt Genève sowie Personen, die in Genève geboren oder verstorben sind. Weitere Fälle richten sich nach dem Friedhofsreglement der Stadt.

Glarus

Glarus Nord / Niederurnen – Friedhof Niederurnen

Das muslimische Grabfeld steht Musliminnen und Muslimen aus den Gemeinden des Kantons Glarus zur Verfügung. Die Einzelheiten der muslimischen Bestattungen sind in einer separaten Vereinbarung geregelt.

Jura

Delémont – Cimetière de Delémont

Das Carré musulman ist für Verstorbene muslimischen Glaubens bestimmt. Bestattet werden insbesondere Personen mit Wohnsitz in Delémont sowie Personen, die in Delémont verstorben sind.

Luzern

Dierikon

Ebikon

Emmen

Kriens

Luzern

Root

Rothenburg

Luzern – Friedhof Friedental

Bestattet werden können Musliminnen und Muslime, die ihren letzten Wohnsitz in Dierikon, Ebikon, Emmen, Kriens, Luzern, Root oder Rothenburg hatten.

Neuenburg / Neuchâtel

La Chaux-de-Fonds – Cimetière de la Charrière

Bestattet werden können sowohl Personen mit Wohnsitz in La Chaux-de-Fonds als auch Auswärtige. Für auswärtige Personen gelten höhere Gebühren.

Le Locle – Cimetière du Locle (Mon-Repos)

Bestattet werden können Personen mit und ohne Wohnsitz in Le Locle. Für auswärtige Personen wird eine Bestattungsgebühr erhoben.

Schaffhausen

Schaffhausen – Waldfriedhof

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Schaffhausen. Auswärtige Personen können auf Wunsch und nach Möglichkeit zugelassen werden.

Schwyz

Schübelbach – Friedhof Schübelbach

Bestattet werden grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Schübelbach. Auswärtige können in bestimmten Fällen oder mit Zustimmung der zuständigen Kirchgemeinde zugelassen werden.

Solothurn

Olten – Friedhof Meisenhard

Auf dem muslimischen Grabfeld werden ausschliesslich Verstorbene muslimischen Glaubens mit Niederlassung in Olten oder Starrkirch-Wil bestattet.

St. Gallen

St. Gallen – Friedhof Feldli

Das muslimische Grabfeld ist für Verstorbene muslimischen Glaubens mit letztem Wohnsitz in der Stadt St. Gallen vorgesehen.

Wil/Bronschhofen – Friedhof Ebnet Bronschhofen

Bestattet werden Verstorbene muslimischen Glaubens mit Wohnsitz in der Stadt Wil.

Tessin (Ticino)

Lugano – Cimitero Islamico di Lugano

Für die islamische Sektion gelten die Bestattungsregeln der Stadt Lugano. Berechtigt sind insbesondere Personen mit Wohnsitz in Lugano, Luganeser Bürgerinnen und Bürger sowie weitere im Reglement ausdrücklich vorgesehene Fälle.

Thurgau

Frauenfeld – Friedhof Oberkirch

Bestattet werden grundsätzlich Verstorbene mit Wohnsitz in Frauenfeld. Für Personen aus anderen Gemeinden kann die jeweilige Wohngemeinde eine Anfrage stellen.

Kreuzlingen – Muslimisches Grabfeld

Für Verstorbene mit Wohnsitz in Kreuzlingen besteht ein Bestattungsanspruch. Auswärtige Personen können gegen zusätzliche Gebühren ebenfalls bestattet werden.

Waadt (Vaud)

Lausanne – Cimetière du Bois-de-Vaux

Bestattet werden können Musliminnen und Muslime, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Kanton Waadt wohnhaft sind.

Zürich

Illnau-Effretikon – Friedhof Effretikon

Bestattet werden grundsätzlich Personen aus Illnau-Effretikon. Über die Bestattung auswärtiger Personen entscheidet die Friedhofverwaltung auf Antrag der Angehörigen.

Wettswil am Albis – Friedhof Heissächer

Bestattungsberechtigt sind grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in Wettswil am Albis. Auswärtige können bei engem Bezug zur Gemeinde mit Bewilligung zugelassen werden.

Winterthur – Friedhof Rosenberg

Bestattet werden Musliminnen und Muslime mit letztem Wohnsitz in Winterthur. Auswärtige können in bestimmten Fällen zugelassen werden, etwa bei langjährigem früherem Wohnsitz oder enger Verbindung zu Winterthur.

Zürich – Friedhof Witikon

Bestattet werden insbesondere Musliminnen und Muslime mit letztem Wohnsitz in der Stadt Zürich. Auch Personen aus umliegenden Gemeinden können nach den geltenden Vereinbarungen und Bestimmungen zugelassen werden.

Zürich-Altstetten – Friedhof Eichbühl

Für das muslimische Grabfeld gelten die Bestattungsregeln der Stadt Zürich. Anspruch haben insbesondere Verstorbene mit letztem Wohnsitz in der Stadt Zürich; weitere Fälle sind nach den städtischen Bestimmungen möglich.

Wer darf auf einem muslimischen Grabfeld bestattet werden?

Die Regeln sind nicht überall gleich. Häufig ist der letzte Wohnsitz entscheidend. Manche muslimische Grabfelder sind bestimmten Gemeinden vorbehalten, andere nehmen auch Personen aus Vertragsgemeinden oder auswärtige Verstorbene auf.

Vor einer Bestattung sollten deshalb Wohnsitz, Friedhofsreglement und Verfügbarkeit eines Grabplatzes geprüft werden.

Welche Bestattungsformen sind für Muslime möglich?

Je nach Friedhof gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Grabstätten auf einem muslimischen Grabfeld.

Muslimische Bereiche auf kommunalen Friedhöfen.

Reihengräber mit Ausrichtung nach Mekka.

Familiengräber, sofern diese angeboten werden.

In der Schweiz handelt es sich meist um muslimische Grabfelder innerhalb bestehender Friedhöfe.

Ausrichtung zur Qibla

Bei einer islamischen Bestattung ist die Ausrichtung zur Qibla wichtig. Auf vielen muslimischen Grabfeldern sind die Gräber so angeordnet, dass eine Beisetzung in Richtung Mekka möglich ist.

Bestattung ohne Sarg

Je nach Kanton und Friedhof kann eine Bestattung im Sarg vorgeschrieben sein. Häufig wird ein einfacher Sarg verwendet, während der Verstorbene zuvor nach islamischem Ritus vorbereitet und in ein Leichentuch gehüllt wird.

Islamische Totenwaschung

Die islamische Totenwaschung gehört zur islamischen Bestattung. Einige Friedhöfe verfügen über geeignete Waschräume. Andernfalls kann die Waschung an einem dafür geeigneten Ort durchgeführt werden.

Islamische Trauerfeiern

Je nach Friedhof können Abdankungshallen oder andere Räume für islamische Trauerfeiern, Gebete und den Abschied der Angehörigen genutzt werden.

Grabsteine auf muslimischen Grabfeldern

Für Grabsteine, Beschriftungen und Bepflanzung gelten die Vorschriften des jeweiligen Friedhofs. Die Gestaltung sollte deshalb vorher mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden.

Muslimische Bestattung in der Schweiz organisieren

Zu einer islamischen Bestattung in der Schweiz gehören neben den religiösen Ritualen auch organisatorische Schritte wie Behördenkontakt, Totenwaschung, Sarg, Grabplatz, Totengebet und Transport.

Islamische Bestattungen AG unterstützt Familien bei islamischen Bestattungen in der Schweiz sowie bei internationalen Überführungen.

Fazit

In vielen Regionen der Schweiz gibt es inzwischen muslimische Friedhöfe und muslimische Grabfelder. Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch von Ort zu Ort.

Vor einer Bestattung sollte deshalb immer geprüft werden, ob die verstorbene Person am gewünschten Friedhof bestattungsberechtigt ist und welche Regeln dort gelten.

Häufige Fragen

Gibt es muslimische Friedhöfe in der Schweiz?

Ja. In verschiedenen Kantonen gibt es muslimische Grabfelder oder speziell eingerichtete Bereiche auf bestehenden Friedhöfen.

Wer darf dort bestattet werden?

Das hängt vom jeweiligen Friedhof ab. Häufig ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person entscheidend.

Werden muslimische Gräber nach Mekka ausgerichtet?

Auf vielen muslimischen Grabfeldern in der Schweiz ist eine Ausrichtung zur Qibla vorgesehen.

Ist eine islamische Bestattung in der Schweiz möglich?

Ja. Eine islamische Bestattung in der Schweiz ist möglich, wenn die kantonalen und kommunalen Vorschriften eingehalten werden.

Ist eine Bestattung ohne Sarg möglich?

Das hängt vom jeweiligen Bestattungsort ab. Auf vielen Friedhöfen ist ein einfacher Sarg vorgesehen.

Stand der Übersicht: 21. August 2026. Friedhofsreglemente und Bestattungsmöglichkeiten können sich ändern. Die aktuellen Voraussetzungen sollten deshalb vor einer Bestattung direkt bei der zuständigen Friedhofsverwaltung geprüft werden.

Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer der Islamische Bestattungen AG
Zübeyir Sahbaz

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