Islamische Bestattung in Freiburg

Islamischer Bestatter in Freiburg – Beerdigung und Überführung

Rituelle Waschung, Beisetzung auf dem Friedhof St. Leonhard oder in Flamatt oder Überführung ins Herkunftsland – für Familien in der Stadt Freiburg, im Sense- und im Seebezirk, rund um die Uhr.

Rund um die Uhr erreichbar

Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie an – wir gehen die nächsten Schritte gemeinsam durch.

Ganze Schweiz

Bestattung nach islamischem Ritus in der Schweiz und Überführung in alle Herkunftsländer.

Persönlicher Ansprechpartner

Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer, begleitet Sie persönlich – vom ersten Anruf bis zur Beisetzung.

Leistungen in Freiburg

Was wir für Familien im Kanton Freiburg tun

Rituelle Waschung (Ghusl)

Nach islamischem Ritus, durch Männer für Männer und durch Frauen für Frauen.

Kafan und Verhüllung

Einhüllung in das weisse Leichentuch nach den Regeln des Islam.

Behördengänge

Zivilstandsamt, Gemeinde, Friedhof, Oberamt, ärztlicher Totenschein – wir erledigen alles.

Beisetzung auf dem muslimischen Grabfeld

Muslimische Gräber gibt es auf dem Friedhof St. Leonhard in der Stadt Freiburg (seit 2026) und auf dem Friedhof Flamatt (seit 2019).

Überführung ins Ausland

Inklusive Leichenpass, Zinksarg, Konsulat und Flug ab Zürich oder Genf.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

Auch nachts und am Wochenende – ein Todesfall kündigt sich selten an.

Ablauf

So läuft eine islamische Beerdigung in Freiburg ab

1

Arzt benachrichtigen

Der Hausarzt oder der Notarzt stellt den Tod fest und stellt den ärztlichen Todesschein aus. Im Spital oder Pflegeheim übernimmt das die Institution.

2

Uns anrufen – jederzeit

Rufen Sie 079 201 45 85 an. Wir sind auch nachts und am Wochenende erreichbar und besprechen mit Ihnen in Ruhe, was jetzt zu tun ist.

3

Wir übernehmen die Formalitäten

Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Bewilligungen – und bei einer Überführung Leichenpass, Konsulat und Flug. Sie müssen nichts alleine erledigen.

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Abschied nach islamischem Ritus

Rituelle Waschung, Kafan, Totengebet mit dem Imam und Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld – oder die Überführung in die Heimat.

Muslimisches Grabfeld in der Schweiz

Die 48-Stunden-Frist

Islamischer Ritus und Schweizer Recht – wir bringen beides zusammen

Der Islam verlangt eine rasche Beisetzung. Im Kanton Freiburg erfolgt eine Bestattung jedoch frühestens 48 Stunden nach dem Tod. In der Stadt Freiburg findet die Erdbestattung zwischen 48 und 72 Stunden nach dem Tod statt, nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (Art. 17 Reglement über den Gemeindefriedhof).

Wir nutzen die Wartezeit: Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente sind bereit, wenn die Frist abläuft.

Ausführlich

Islamische Bestattung in Freiburg – der Ratgeber

Im Kanton Freiburg regeln Kanton und Gemeinden die Bestattung gemeinsam. Der Kanton setzt mit dem Gesundheitsgesetz (SGF 821.0.1) und dem Beschluss über die Bestattungen (SGF 821.5.11) die Grundsätze, Friedhöfe, Grabfelder und Gebühren bestimmen die Gemeinden. Laut Bundesamt für Statistik gehörten 2021 im Kanton Freiburg 11'465 Personen ab 15 Jahren einer islamischen Glaubensgemeinschaft an, rund 4,3 Prozent. Wir sind als Bestatter für Freiburg in der Stadt Freiburg, im Sensebezirk und im Seebezirk tätig. Von unserem Sitz in Ittigen erreichen wir Flamatt, Düdingen, Murten und die Stadt Freiburg in rund 20 bis 40 Minuten.

Was im Kanton Freiburg rechtlich gilt

Ein eigenes Bestattungsgesetz kennt der Kanton nicht. Massgebend sind das Gesundheitsgesetz (SGF 821.0.1) und der Beschluss über die Bestattungen (SGF 821.5.11):

  • Frist: Die Bestattung erfolgt frühestens 48 Stunden, nachdem der Tod eingetreten ist. Eine Höchstfrist nennt das kantonale Recht nicht.
  • Totenschein: Eine Bestattungserlaubnis gibt es nur mit ärztlichem Totenschein. Die Gemeinde des Bestattungsorts erteilt sie.
  • Ort: Grundsätzlich auf dem Friedhof der Wohngemeinde; anderswo nur mit Bewilligung.
  • Transport: Für den Transport von einer Gemeinde in eine andere braucht es die Bewilligung des Oberamtmanns des Bestimmungsortes.
  • Grabruhe: Gräber dürfen nicht vor Ablauf von zwanzig Jahren aufgehoben werden.
  • Zuständigkeit: Die Gemeinden führen die Friedhöfe und erlassen eigene Friedhofreglemente.

Eine Bestattung am Tag des Todes ist im Kanton Freiburg deshalb nicht möglich. Wir nutzen die 48 Stunden für Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente. Mehr dazu im Ratgeber zur islamischen Erdbestattung.

Stadt Freiburg: muslimischer Bereich auf dem Friedhof St. Leonhard

Auf dem Friedhof St. Leonhard, dem offiziellen Friedhof der Gemeinde, gilt seit dem 1. Januar 2026 das neue «Reglement über den Gemeindefriedhof». Für eine islamische Bestattung in der Stadt Freiburg sind drei Artikel wichtig:

  • Art. 17 Abs. 1: Die Erdbestattung findet zwischen 48 und 72 Stunden nach dem Tod statt, ausser in Ausnahmefällen.
  • Art. 17 Abs. 2: Sie kann jeden Tag stattfinden, ausser an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
  • Art. 18: Bei Erdbestattungen ruhen die Särge mindestens 20 Jahre.

Fällt das Zeitfenster von 48 bis 72 Stunden auf ein Wochenende, klären wir den Termin direkt mit dem Friedhof ab.

Am 2. Juni 2026 hat die Stadt eine Vereinbarung mit der «Union des associations musulmanes du canton de Fribourg (UAMF)» bekannt gegeben. Die Fakten zum muslimischen Bereich:

  • Grosse Konzessionsgräber erlauben die Beisetzung von mehr als acht Särgen in einem definierten Bereich.
  • Ausrichtung: Die Gräber sind von Nordosten nach Südwesten ausgerichtet.
  • Totenruhe: Die Stadt gewährleistet eine zeitlich unbefristete Totenruhe.
  • Stand Juni 2026: Ein Teil ist seit dem 1. Januar 2026 in Betrieb, die zweite Hälfte im Aufbau.

Bestattet werden Personen mit Wohnsitz in der Stadt Freiburg. Ohne Wohnsitz braucht es eine Sonderbewilligung der zuständigen Dienststelle, abhängig von den freien Plätzen. Diese Anfrage stellen wir für Sie.

Wünnewil-Flamatt: das muslimische Grabfeld im Sensebezirk

Wünnewil-Flamatt führt seit 2019 auf dem Friedhof Flamatt ein Grabfeld für Muslime. Es war das erste muslimische Grabfeld im Kanton.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Ausführungsbestimmungen der Gemeinde. Für das muslimische Grabfeld Flamatt heisst das:

  • Bestattungsart: Bestattung im verrottbaren Sarg, Ausrichtung nach Osten.
  • Grabruhe: 20 Jahre, danach räumt die Gemeinde das Grab.
  • Zugang: Das Feld steht Ortsansässigen offen. Für Auswärtige muss eine Anfrage an den Gemeinderat gestellt und positiv beantwortet werden.
  • Zeitpunkt: Er wird mit den Angehörigen, den zuständigen Stellen und dem Werkhof abgesprochen.

Im Jahr 2024 hat die Gemeinde ein konfessionsneutrales Friedhofsgebäude in Flamatt eröffnet, mit einem separaten Waschraum für muslimische Verstorbene. Das Meldeformular für Todesfälle füllt laut Gemeinde zwingend ein Bestattungsinstitut aus, also wir.

Düdingen, Murten und die übrigen Gemeinden

Die Reglemente von Düdingen und Murten sehen kein muslimisches Grabfeld vor.

Düdingen (Sensebezirk):

  • Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod.
  • Beisetzungen von Montag bis Samstag.
  • Särge aus weichen Holzarten, Ruhezeit 20 Jahre.

Murten (Seebezirk):

  • Beisetzung nicht früher als 48 Stunden nach dem Tod.
  • Keine Bestattungen an Sonntagen sowie an allgemeinen und kommunalen Feiertagen.
  • Särge aus europäischen Holzarten, Ruhezeit 25 Jahre.

Eine regionale Lösung hatten 2019 laut Berner Zeitung alle übrigen Sensler Gemeinden abgelehnt. Familien aus anderen Gemeinden haben drei Wege: eine Anfrage in St. Leonhard oder Flamatt, ein Grabfeld in einem anderen Kanton oder die Überführung. Ausserhalb des Wohnorts braucht es Bewilligungen, auch für den Transport. Mehr dazu im Artikel über muslimische Friedhöfe in der Schweiz. Für die Nachbarkantone lesen Sie unsere Seiten zum islamischen Bestatter in Bern und zum islamischen Bestatter in Solothurn. Auf Französisch: pompes funèbres musulmanes à Fribourg.

Überführung ins Herkunftsland ab Freiburg

Für eine Beisetzung im Herkunftsland stützt sich der kantonale Beschluss auf die Bundesverordnung über den Transport von Leichen vom und ins Ausland.

  1. Schritt 1: Abholung, Meldung und Dokumente für den Transport.
  2. Schritt 2: Waschung, Kafan und ein für den Transport geeigneter Sarg.
  3. Schritt 3: Totengebet vor der Abreise, falls gewünscht, dann Flug ins Herkunftsland.

Details finden Sie unter Überführung ins Ausland. Den gesamten Ablauf erklärt der Ratgeber Wie läuft eine islamische Bestattung ab. Zu den Kosten informiert der Artikel Was kostet eine islamische Bestattung in der Schweiz.

Quellen

  1. Kanton Freiburg, Gesundheitsgesetz (GesG), SGF 821.0.1, Art. 73 und 123, Fassung seit 01.01.2026: bdlf.fr.ch
  2. Kanton Freiburg, Beschluss über die Bestattungen, SGF 821.5.11, Art. 3 bis 8, Fassung seit 01.01.2011: bdlf.fr.ch
  3. Stadt Freiburg, Reglement über den Gemeindefriedhof (RGF), in Kraft seit 01.01.2026, Art. 1, 5, 12, 17, 18: ville-fribourg.ch
  4. Stadt Freiburg, Medienmitteilung vom 02.06.2026, «Friedhof St. Leonhard: Vereinbarung zwischen der Stadt und der israelitischen sowie muslimischen Gemeinschaften»: ville-fribourg.ch
  5. Berner Zeitung, 26.07.2019, «Der Kanton Freiburg erhält sein erstes Grabfeld für Muslime»: bernerzeitung.ch
  6. FIDS, «Muslimische Grabfelder in der Schweiz», Februar 2025: fids.ch
  7. Gemeinde Wünnewil-Flamatt, Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Bestattungen und die Friedhöfe, in Kraft seit 01.01.2025, Art. 1 bis 3 und Anhang 2: wuennewil-flamatt.ch
  8. Gemeinde Düdingen, Bestattungs- und Friedhofreglement, genehmigt 10.09.2024, Art. 8, 11, 15, 16, 19: duedingen.ch
  9. Stadt Murten, Bestattungs- und Friedhofreglement, genehmigt 16.05.1994, Art. 8, 9, 11, 12, 24: murten-morat.ch
  10. Frapp, 12.09.2024, «Erstes konfessionsneutrales Friedhofsgebäude»: frapp.ch
  11. Gemeinde Wünnewil-Flamatt, Bestattungen und Friedhöfe (Formulare): wuennewil-flamatt.ch
  12. Bundesamt für Statistik, Tabelle T 01.08.02.02 «Religionszugehörigkeit nach Kantonen, 2010–2021», Blatt 2021: bfs.admin.ch
  13. Kanton Freiburg, Amt für Statistik, «Sprachen und Religion», aktualisiert 04.03.2026: fr.ch
  14. Fahrzeiten ab Kesslerweg 1, Ittigen: OSRM-Routing (OpenStreetMap), abgefragt am 06.10.2026, ohne Verkehr.

Kontakt

Wir sind rund um die Uhr für Sie da

Ein Todesfall kommt selten zu einem passenden Zeitpunkt. Rufen Sie uns direkt an – oder hinterlassen Sie Ihre Nummer im Formular, und wir melden uns bei Ihnen.

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Häufige Fragen

Fragen aus dem Kanton Freiburg

Islamische Bestattungen AG
Kesslerweg 1, 3063 Ittigen
Telefon rund um die Uhr: 079 201 45 85

Wie schnell ist eine islamische Bestattung im Kanton Freiburg möglich?

Im Kanton Freiburg erfolgt eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod. In der Stadt Freiburg findet die Erdbestattung zwischen 48 und 72 Stunden nach dem Tod statt, ausser in Ausnahmefällen. Für eine islamische Bestattung in Freiburg bereiten wir Waschung, Totengebet und Dokumente in dieser Zeit vor.

Ist eine Bestattung in der Stadt Freiburg am Wochenende möglich?

Nein. Laut Friedhofreglement der Stadt Freiburg findet die Erdbestattung nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen statt. Wir planen das Totengebet und die Beisetzung deshalb auf einen Werktag.

Wo gibt es in Deutschfreiburg muslimische Gräber?

An zwei Orten: auf dem Friedhof St. Leonhard in der Stadt Freiburg, dessen muslimischer Bereich seit dem 1. Januar 2026 teilweise in Betrieb ist, und auf dem Friedhof Flamatt in Wünnewil-Flamatt, seit 2019. Düdingen und Murten führen kein muslimisches Grabfeld.

Wer kann auf dem muslimischen Grabfeld in Flamatt bestattet werden?

Das Grabfeld steht Ortsansässigen von Wünnewil-Flamatt offen. Für Auswärtige muss eine Anfrage an den Gemeinderat gestellt und positiv beantwortet werden.

Braucht es im Kanton Freiburg einen Sarg?

Der kantonale Beschluss regelt das nicht, die Gemeinden schon. Flamatt verlangt einen verrottbaren Sarg, Düdingen und Murten schreiben Holzsärge vor. Die verstorbene Person liegt im Leichentuch (Kafan) im Sarg.

Sie stehen vor einem Todesfall im Kanton Freiburg?

Rufen Sie uns an – wir gehen die nächsten Schritte mit Ihnen durch. Tag und Nacht: 079 201 45 85.