Islamische Erdbestattung

Islamische Erdbestattung in der Schweiz

Beisetzung nach islamischem Ritus auf einem muslimischen Grabfeld – mit ritueller Waschung, Kafan, Totengebet und Ausrichtung nach Mekka. In der ganzen Schweiz, organisiert von der Islamische Bestattungen AG.

Rund um die Uhr erreichbar

Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie an – wir gehen die nächsten Schritte gemeinsam durch.

Ganze Schweiz

Bestattung nach islamischem Ritus in der Schweiz und Überführung in alle Herkunftsländer.

Persönlicher Ansprechpartner

Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer, begleitet Sie persönlich – vom ersten Anruf bis zur Beisetzung.

Bestattung nach islamischem Ritus

Was eine islamische Erdbestattung in der Schweiz bedeutet

Im Islam wird der Verstorbene nicht verbrannt, sondern in die Erde gebettet – möglichst rasch, im Leichentuch (Kafan), mit dem Gesicht in Richtung Mekka. In der Schweiz gelten zugleich Vorschriften: Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden, ein Sarg ist in der Regel Pflicht, und muslimische Grabfelder gibt es nur auf bestimmten Friedhöfen.

Genau hier setzt unsere Arbeit an. Wir kennen die muslimischen Grabfelder in der Schweiz, die Reglemente der Gemeinden und die religiösen Vorgaben – und bringen beides zusammen, damit Ihre Familie in Würde Abschied nehmen kann.

Muslimisches Grabfeld in der Schweiz – Islamische Erdbestattung

Ablauf

So läuft eine islamische Erdbestattung mit uns ab

Vom ersten Anruf bis zur Beisetzung – meist innerhalb von zwei bis vier Tagen, so schnell es die Schweizer Frist erlaubt.

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Todesfall melden

Rufen Sie uns an – Tag und Nacht unter 079 201 45 85. Wir besprechen mit Ihnen, ob die Beisetzung in der Schweiz oder eine Überführung gewünscht ist, und holen den Verstorbenen ab.

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Formalitäten und Grabfeld

Todesschein, Zivilstandsamt, Bestattungsamt und Grabbewilligung: Wir erledigen alle Behördengänge und reservieren den Platz auf dem muslimischen Grabfeld.

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Ghusl und Kafan

Die rituelle Waschung durch qualifizierte Männer bzw. Frauen in unserem Waschraum, danach das Einhüllen in das weisse Leichentuch – auf Wunsch mit Angehörigen.

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Totengebet und Beisetzung

Das Salat al-Janaza mit dem Imam in der Moschee oder auf dem Friedhof, anschliessend die Beisetzung mit Ausrichtung nach Mekka – im einfachen Sarg, wie es die Schweizer Reglemente verlangen.

Schweizer Vorschriften

Sarg, Grabfeld und Frist – was in der Schweiz gilt

48-Stunden-Frist

Nach islamischem Ritus soll die Beisetzung noch am Todestag erfolgen. In der Schweiz darf ein Verstorbener erst nach Ablauf von 48 Stunden beigesetzt werden. Wir nutzen diese Zeit für Waschung, Dokumente und Grabbewilligung, damit die Beisetzung unmittelbar danach stattfinden kann.

Sarg statt Leichentuch allein

Die Schweizer Friedhofsreglemente lassen eine Beisetzung ohne Sarg in der Regel nicht zu. Wir stellen einen einfachen Sarg zur Verfügung; der Verstorbene liegt darin im Kafan – so wird der Ritus so weit wie möglich eingehalten.

Muslimische Grabfelder

Nicht jeder Friedhof hat ein muslimisches Grabfeld mit Ausrichtung nach Mekka. In einigen Gemeinden braucht es eine Sondergenehmigung. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten in Ihrer Region und übernehmen die Anfrage.

Kosten

Was kostet eine islamische Erdbestattung?

Die Kosten hängen von der Gemeinde (Grabgebühren), dem gewählten Sarg und den gewünschten Leistungen ab – eine Pauschale gibt es deshalb nicht. Wir legen jeden Posten offen: Waschung, Kafan, Sarg, Transport, Imam, Gebühren. Sie erhalten vor der Beisetzung eine klare Offerte ohne versteckte Kosten.

Rufen Sie mich zurück

Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie umgehend zurück, tagsüber wie nachts.

Rückruf-Formular

Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass wir Sie telefonisch kontaktieren. Datenschutz

Häufige Fragen

Was Angehörige uns dazu fragen

Wie schnell kann die Beisetzung nach dem Tod stattfinden?

Frühestens 48 Stunden nach dem Tod – so verlangt es das Schweizer Recht. In der Praxis findet die Beisetzung meist am dritten oder vierten Tag statt, sobald Grabbewilligung und Dokumente vorliegen.

Muss ein Sarg verwendet werden?

In der Regel ja. Die meisten Friedhofsreglemente in der Schweiz verlangen einen Sarg. Der Verstorbene wird im Kafan in einen einfachen Sarg gelegt; auf Wunsch der Familie sind weitere Modelle möglich.

Gibt es in Bern ein muslimisches Grabfeld?

Ja, auf dem Bremgartenfriedhof in Bern gibt es ein Grabfeld für Muslime mit Ausrichtung nach Mekka. Auch in vielen weiteren Gemeinden der Schweiz bestehen Grabfelder – wir klären für Sie, welches in Frage kommt.

Wer führt die rituelle Waschung durch?

Qualifizierte Personen desselben Geschlechts – Männer für Männer, Frauen für Frauen. Angehörige dürfen auf Wunsch teilnehmen. Mehr zur Totenwaschung

Können wir statt der Erdbestattung eine Überführung in die Heimat wählen?

Ja. Rund 80 Prozent der muslimischen Todesfälle in der Schweiz enden mit einer Überführung. Wir organisieren Leichenpass, Zinksarg, Konsulat und Flug. Mehr zur Überführung ins Ausland

Sie stehen vor einer Beisetzung?

Rufen Sie uns an – wir gehen die nächsten Schritte mit Ihnen durch. Tag und Nacht: 079 201 45 85.