Überführung ins Ausland
Würdevolle Überführung Ihrer Angehörigen aus der Schweiz ins Ausland
Wir begleiten Sie in dieser schweren Zeit und übernehmen die gesamte Organisation der Rückführung – von der Abholung über die islamische Waschung bis zu den behördlichen Formalitäten und dem Transport ins Zielland.
Persönlich, zuverlässig und rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Rund um die Uhr erreichbar
Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie an – wir gehen die nächsten Schritte gemeinsam durch.
Ganze Schweiz
Bestattung nach islamischem Ritus in der Schweiz und Überführung in alle Herkunftsländer.
Persönlicher Ansprechpartner
Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer, begleitet Sie persönlich – vom ersten Anruf bis zur Beisetzung.
80 %
der muslimischen Todesfälle in der Schweiz enden mit einer Überführung in die Heimat.
48 h
gesetzliche Wartefrist in der Schweiz – wir nutzen sie für Dokumente, Waschung und Freigaben.
24 / 7
erreichbar – weil eine Überführung früh gemeldet werden muss, damit keine Zeit verloren geht.
1
Ansprechpartner für Behörden, Konsulat, Fluggesellschaft und den Bestatter im Zielland.
Ablauf
In sechs Schritten in die Heimat
So läuft eine Überführung aus der Schweiz ab – von der Meldung bis zur Übergabe an die Familie.
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Sofort melden
Rufen Sie uns an, sobald der Tod festgestellt ist. Je früher wir die Überführung anmelden, desto kürzer die Wartezeit.
2
Dokumente beschaffen
Ärztlicher Todesschein, Zivilstandsamt, Leichenpass, Pass des Verstorbenen – wir stellen die vollständige Akte zusammen.
3
Konsulat und Freigaben
Wir holen die konsularische Freigabe des Ziellandes und die Bewilligung des Kantons ein.
4
Waschung und Zinksarg
Ghusl und Kafan nach islamischem Ritus, danach die vorschriftsgemässe Einsargung im versiegelten Zinksarg.
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Flug und Begleitung
Buchung des Fluges als Fracht, Transport zum Flughafen und Abfertigung – auf Wunsch fliegen Angehörige mit.
6
Übergabe in der Heimat
Koordination mit dem Bestatter oder der Familie im Zielland bis zur Beisetzung.
Zielländer
Erfahrung mit den wichtigsten Routen
Jedes Land hat eigene konsularische Vorschriften. Diese Leitfäden erklären die Verfahren – auch in der Sprache der Familie.
Türkei
Süreç ve gerekli belgeler: Was für die Überführung von der Schweiz in die Türkei nötig ist – auf Türkisch erklärt.
Kosovo
Transportimi i të ndjerit nga Zvicra në Kosovë – Verfahren und Dokumente, auf Albanisch.
Nordmazedonien
Transferimi nga Zvicra në Maqedoninë e Veriut – Verfahren und Dokumente, auf Albanisch.
Albanien
Transferimi nga Zvicra në Shqipëri – Verfahren und Dokumente, auf Albanisch.
Auch für weitere Länder – etwa Bosnien und Herzegowina, Serbien oder arabische Länder – organisieren wir die Überführung. Rufen Sie uns an, wir klären die Anforderungen des jeweiligen Konsulats.
Ratgeber
Dokumente, Sarg und Kosten im Detail
Was Angehörige vor einer Überführung aus der Schweiz wissen sollten: Dokumente, Sarg, Kosten und Fristen – mit den offiziellen Quellen.
Wann ist eine Überführung ins Ausland möglich?
Jede Überführung Leiche Schweiz Ausland braucht eine Bewilligung. Sie heisst Leichenpass.
Wichtig für Angehörige: Nicht der Bund stellt diesen Pass aus, sondern die kantonalen Behörden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält das ausdrücklich fest. Zuständig ist der Kanton, in dem die Person verstorben ist – bei einem Todesfall in Ittigen also der Kanton Bern, nicht Zürich oder Genf.
Rechtlich stützt sich der Transport auf drei Grundlagen:
- das Epidemiengesetz (EpG) und die Epidemienverordnung (EpV)
- das Berliner Abkommen von 1937 über Leichenbeförderung
- das Strassburger Abkommen von 1973
Diese Abkommen regeln, welche Länder einen Sarg ohne zusätzliche Auflagen annehmen. Länder ausserhalb dieser Abkommen stellen oft eigene Bedingungen – ein Grund, warum manche Zielländer deutlich mehr Zeit brauchen.
Bei bestimmten Infektionskrankheiten gelten zusätzliche Auflagen. Klären Sie das früh ab; es entscheidet über den Zeitplan.
Diese Dokumente brauchen Sie
Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste listet folgende Unterlagen für eine Auslandüberführung:
| Dokument | Ausgestellt von |
|---|---|
| Ärztlicher Todesschein | Arzt oder Spital |
| Internationaler Todesschein | Zivilstandsamt |
| Leichenpass | Kantonale Behörde |
| Verlötungsprotokoll | Bestattungsunternehmen |
| Reisepass der verstorbenen Person | – |
| Ausländerausweis (falls vorhanden) | – |
| Familienbüchlein oder Personenstandsausweis | Zivilstandsamt |
Der Reisepass muss im Original vorliegen. Eine Kopie genügt für eine internationale Überführung nicht. Suchen Sie das Dokument darum sofort – nicht erst, wenn das Konsulat danach fragt.
Das Konsulat des Ziellandes beglaubigt anschliessend die Papiere und erteilt seine eigene Freigabe.
Der Sarg: Zink, Verlötung und Siegel
Ein gewöhnlicher Sarg reicht für einen Flugtransport nicht aus. Die Anforderungen sind technisch genau festgelegt.
Der Überführungssarg besteht aus zwei Schichten:
- Aussen Holz, mindestens 30 Millimeter stark
- Innen ein dünnwandiger Zinksarg, luftdicht verlötet
Die Verlötung führt das Bestattungsunternehmen durch – aber nicht allein. Ein Vertreter der Polizei beaufsichtigt den Vorgang. Danach versiegelt die Behörde mindestens eine Sargschraube mit einem amtlichen Siegel.
Für den Flug wird der Sarg zusätzlich mit einem Jutesack umhüllt. Das schreiben die Fluggesellschaften für Luftfracht vor.
Eine Ausnahme gilt bei Zielorten nahe der Schweizer Grenze: Dort verzichten die Behörden teilweise auf die Verlötung, weil der Transport auf der Strasse erfolgt.
Was kostet eine Leichenüberführung?
Eine Pauschale für eine Leichenüberführung Schweiz Ausland gibt es nicht – und wer eine nennt, rechnet später nach. Den Ausschlag geben zwei Faktoren: das Zielland und der Flugtarif am jeweiligen Tag. Luftfrachtpreise schwanken saisonal und je nach Strecke erheblich.
Diese Posten fallen an:
- der Überführungssarg mit Zinkeinsatz
- die konservierende Versorgung des Leichnams
- Gebühren für Leichenpass und Beglaubigungen
- Luftfracht oder Fahrzeugtransport
- Fahrt zum Flughafen in der Schweiz
- Weitertransport vom Zielflughafen zum Beisetzungsort
- Tickets für Begleitpersonen
Die letzten beiden Punkte gehen oft vergessen. Sie gehören zur Rechnung dazu.
Strasse oder Flug? Bis rund 1’000 Kilometer Distanz ist das Bestattungsfahrzeug meist günstiger als der Flug. Für Norditalien oder Süddeutschland heisst das: Strasse. Für Kosovo, Nordmazedonien oder die Türkei: Flug.
Verlangen Sie darum eine schriftliche Offerte für Ihr konkretes Zielland, nicht einen Richtwert aus dem Internet. Wir rechnen jeden Fall einzeln und legen alle Posten offen.
Wer zahlt: Krankenkasse und Versicherung
Hier entsteht der grösste Irrtum – und er kostet Familien viel Geld.
Die obligatorische Grundversicherung deckt Überführungskosten nicht. Weder Bergung noch administrative Gebühren noch Bestattungskosten sind Teil der Grundleistung.
Möglich ist eine Deckung über:
- eine Zusatzversicherung der Krankenkasse
- eine Reiseversicherung, wenn der Tod im Ausland eintrat
- eine Todesfallversicherung oder eine Vereinslösung
Prüfen Sie die Policen, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Viele Versicherer verlangen eine Meldung vor der Überführung – nachträgliche Gesuche lehnen sie ab.
Islamischer Ritus und Schweizer Fristen
Hier liegt der eigentliche Konflikt, und kaum eine Informationsseite spricht ihn aus.
Der islamische Ritus verlangt Tempo. Die Waschung soll innert 24 Stunden erfolgen, die Beisetzung innert 48 Stunden. Nach islamischem Verständnis findet die Seele erst Ruhe, wenn der Körper in der Erde liegt.
Das Schweizer Recht verlangt Geduld. Eine Beisetzung am Todestag ist in der Schweiz nicht erlaubt. Es gilt eine Wartefrist von 48 Stunden.
Damit kollidieren zwei Ordnungen. Und die Überführung verlängert die Zeit zusätzlich: Dokumente, Konsulat, Verlötung, Flugplan.
Wo sich realistisch Zeit gewinnen lässt:
- Sofort melden, nicht am nächsten Morgen. Die 48-Stunden-Frist läuft ohnehin.
- Reisepass im Original bereitlegen, bevor das Konsulat danach fragt.
- Zielort früh festlegen. Der Friedhof im Heimatland bestimmt den Flughafen und damit den Flugplan.
- Ein Unternehmen wählen, das die Route kennt. Wer die Konsulate und die Abläufe im Zielland kennt, verliert keinen Tag mit Rückfragen.
Die Waschung selbst lässt sich innerhalb der Frist umsetzen. Sie findet in der Schweiz statt, vor dem Verschliessen des Sarges. Wie die islamische Bestattung im Detail abläuft, haben wir separat beschrieben.
Balkan und Türkei: was hier anders läuft
Ein grosser Teil der rund 5,3 Prozent Musliminnen und Muslime in der Schweiz stammt gemäss Bundesamt für Statistik aus dem Balkan und aus der Türkei. Entsprechend führen die meisten Überführungen nach Kosovo, Nordmazedonien, Serbien oder in die Türkei.
Die Konsulate handhaben den Ablauf unterschiedlich. Das ist der Punkt, an dem unerfahrene Anbieter Zeit verlieren:
- Manche Vertretungen verlangen, dass der Bestatter persönlich mit den Originaldokumenten vorspricht.
- Andere wollen den Leichnam sehen, bevor der Sarg verschlossen wird.
- Wieder anderen genügt die Übermittlung der Unterlagen.
Wer diese Unterschiede erst am Tag der Verlötung entdeckt, verliert einen ganzen Tag – und bei einem verschlossenen Sarg lässt sich der Schritt nicht nachholen.
Praktisch bedeutet das: Die Reihenfolge Konsulat–Verlötung muss vor Beginn feststehen, nicht während des Ablaufs.
Sarg oder Urne?
Technisch ist eine Urnenüberführung deutlich einfacher und günstiger. Sie ist nicht an Zinksarg, Verlötung und Luftfracht gebunden.
Für muslimische Familien ist dieser Weg jedoch keine Option. Die Feuerbestattung widerspricht dem islamischen Ritus. Die Erdbestattung des unversehrten Körpers ist verbindlich.
Die Frage stellt sich daher nur zwischen zwei Möglichkeiten: Beisetzung auf einem Grabfeld in der Schweiz – mehrere Kantone führen muslimische Grabfelder – oder Überführung ins Herkunftsland.
Die vier häufigsten Fehler
Aus der täglichen Praxis kennen wir vier Fehler, die immer wieder Zeit und Geld kosten.
Erstens: zu spät melden. Viele Familien warten bis zum nächsten Morgen. Die kantonalen Stellen arbeiten aber zu Bürozeiten – ein verlorener Nachmittag verschiebt den gesamten Zeitplan um einen Tag.
Zweitens: der fehlende Originalpass. Liegt das Dokument bei Verwandten im Ausland oder in einem Bankschliessfach, steht das Verfahren still. Klären Sie diesen Punkt zuerst.
Drittens: das Zielland zu spät festlegen. Solange der Friedhof im Heimatland nicht feststeht, lässt sich weder der Flughafen noch der Flug buchen. Der Entscheid der Familie ist der eigentliche Startpunkt.
Viertens: Versicherung erst nachträglich melden. Wer den Auftrag erteilt und die Police erst danach prüft, verliert den Anspruch. Die meisten Versicherer verlangen die Meldung vorab.
Diese vier Punkte klingen banal. In der Summe entscheiden sie darüber, ob eine Leichenüberführung Schweiz Ausland zügig läuft oder sich um Tage verzögert.
Quellen
- Bundesamt für Gesundheit BAG: Bewilligung für Leichentransporte
- Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste: Auslandüberführung aus der Schweiz
- Bundesamt für Statistik BFS: Religionen
Kosten
Was eine Überführung kostet
Eine Pauschale für eine Leichenüberführung gibt es nicht – und wer eine nennt, rechnet später nach. Die Kosten hängen vom Zielland, der Fluggesellschaft, dem Zinksarg und den konsularischen Gebühren ab. Wir rechnen jeden Fall einzeln und legen alle Posten offen.
Bestehende Versicherungen oder Bestattungsfonds der Gemeinschaft prüfen wir mit Ihnen – oft übernehmen sie einen wesentlichen Teil.
Rufen Sie mich zurück
Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie umgehend zurück, tagsüber wie nachts.
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Häufige Fragen
Fragen zur Überführung
Ausführliche Antworten mit Quellen finden Sie weiter oben im Abschnitt «Dokumente, Sarg und Kosten im Detail».
Wie lange dauert eine Überführung aus der Schweiz?
In der Regel wenige Tage: Die Schweizer Wartefrist von 48 Stunden, die Ausstellung des Leichenpasses und die konsularische Freigabe bestimmen den Zeitplan. Frühe Meldung und vollständige Dokumente verkürzen die Dauer spürbar.
Welche Dokumente werden benötigt?
Ärztlicher Todesschein, Todesurkunde des Zivilstandsamts, Leichenpass, Pass des Verstorbenen sowie die Formulare des Konsulats. Die vollständige Liste: Dokumente für die internationale Überführung.
Ist ein Zinksarg Pflicht?
Ja. Für den Lufttransport verlangen Fluggesellschaften und Zielländer einen versiegelten Zinksarg (Innensarg) in einem Holzsarg. Die rituelle Waschung und das Kafan erfolgen davor.
Können Angehörige mitfliegen?
Ja. Wir stimmen die Flugdaten ab, damit Angehörige mit demselben Flug reisen können, wenn dies gewünscht ist.
Ein Todesfall kündigt sich selten an.
Darum nehmen wir Anrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp – wir melden uns sofort.
