Islamische Bestattung in Zürich
Islamischer Bestatter in Zürich – Beerdigung und Überführung
Rituelle Waschung, Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld in Witikon, Eichbühl, Schwamendingen oder Winterthur oder Überführung ins Herkunftsland – für Familien in der Stadt Zürich und im ganzen Kanton, rund um die Uhr.
Rund um die Uhr erreichbar
Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie an – wir gehen die nächsten Schritte gemeinsam durch.
Ganze Schweiz
Bestattung nach islamischem Ritus in der Schweiz und Überführung in alle Herkunftsländer.
Persönlicher Ansprechpartner
Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer, begleitet Sie persönlich – vom ersten Anruf bis zur Beisetzung.
Leistungen in Zürich
Was wir für Familien im Kanton Zürich tun
Rituelle Waschung (Ghusl)
Nach islamischem Ritus, durch Männer für Männer und durch Frauen für Frauen.
Kafan und Verhüllung
Einhüllung in das weisse Leichentuch nach den Regeln des Islam.
Behördengänge
Bestattungsamt, Zivilstandsamt, Leichenpass beim Institut für Rechtsmedizin – wir erledigen alles.
Beisetzung auf dem muslimischen Grabfeld
Die Stadt Zürich führt drei muslimische Grabfelder: Witikon, Eichbühl und Schwamendingen, alle nach Mekka ausgerichtet.
Überführung ins Ausland
Inklusive Leichenpass, Zinksarg, Konsulat und Flug ab Zürich oder Genf.
Erreichbarkeit rund um die Uhr
Auch nachts und am Wochenende – ein Todesfall kündigt sich selten an.
Ablauf
So läuft eine islamische Beerdigung in Zürich ab
1
Arzt benachrichtigen
Der Hausarzt oder der Notarzt stellt den Tod fest und stellt den ärztlichen Todesschein aus. Im Spital oder Pflegeheim übernimmt das die Institution.
2
Uns anrufen – jederzeit
Rufen Sie 079 201 45 85 an. Wir sind auch nachts und am Wochenende erreichbar und besprechen mit Ihnen in Ruhe, was jetzt zu tun ist.
3
Wir übernehmen die Formalitäten
Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Bewilligungen – und bei einer Überführung Leichenpass, Konsulat und Flug. Sie müssen nichts alleine erledigen.
4
Abschied nach islamischem Ritus
Rituelle Waschung, Kafan, Totengebet mit dem Imam und Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld – oder die Überführung in die Heimat.

Die 48-Stunden-Frist
Islamischer Ritus und Schweizer Recht – wir bringen beides zusammen
Der Islam verlangt eine rasche Beisetzung. Im Kanton Zürich erfolgt eine Bestattung jedoch in der Regel frühestens 48 Stunden und spätestens sieben Tage nach dem Tod, an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht (§ 25 Bestattungsverordnung). In der Stadt Zürich wird in der Regel von Montag bis Freitag bestattet.
Wir nutzen die Wartezeit: Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente sind bereit, wenn die Frist abläuft.
Ausführlich
Islamische Bestattung in Zürich – der Ratgeber
Im Kanton Zürich regeln Kanton und Gemeinden die Bestattung gemeinsam. Der Kanton setzt mit dem Gesundheitsgesetz (LS 810.1) und der Bestattungsverordnung (LS 818.61) die Grundsätze, Friedhöfe, Grabfelder und Gebühren bestimmen die Gemeinden. Wir sind als Bestatter für Zürich in der Stadt Zürich, in Winterthur und im ganzen Kanton tätig.
Was im Kanton Zürich rechtlich gilt
Der Islam verlangt eine rasche Bestattung. Im Kanton Zürich regelt die Bestattungsverordnung (BesV, LS 818.61) die Einzelheiten:
- Frist: Erdbestattungen erfolgen in der Regel nicht früher als 48 Stunden und nicht später als sieben Tage nach dem Tod (§ 25 Abs. 1).
- Sonn- und Feiertage: An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen finden in der Regel keine Bestattungen statt (§ 25 Abs. 2). In der Stadt Zürich wird in der Regel von Montag bis Freitag bestattet (Art. 4 RBF).
- Sarg: In der Regel wird für jeden Leichnam ein eigener Sarg verwendet (§ 22). In der Praxis wird im Kanton Zürich mit Sarg bestattet; die verstorbene Person liegt im Leichentuch (Kafan) in einem schlichten Holzsarg.
- Ruhefrist: 20 Jahre, die Gemeinden können längere Fristen festlegen (§ 15). In Winterthur sind es im muslimischen Grabfeld 25 Jahre.
- Religiöse Grabfelder: Gemeinden können besondere Grabfelder für eine Religionsgemeinschaft einrichten (§ 33 Abs. 3) und tragen den Traditionen der Religionsgemeinschaft Rechnung (§ 21 Abs. 2).
- Ort: Die Bestattung erfolgt grundsätzlich in der letzten Wohngemeinde, dort unentgeltlich. Eine andere Gemeinde ist möglich, wenn sie zustimmt (§§ 55 und 56 Gesundheitsgesetz).
Eine Bestattung am Todestag oder am Folgetag ist im Kanton Zürich deshalb in der Regel nicht möglich. Wir nutzen die 48 Stunden: Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente sind bereit, wenn die Frist abläuft. Mehr dazu im Ratgeber zur islamischen Erdbestattung und im Beitrag Kann man in der Schweiz ohne Sarg beerdigt werden?
Drei muslimische Grabfelder in der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich führt heute drei muslimische Grabfelder: auf den Friedhöfen Witikon, Eichbühl und Schwamendingen. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Die Felder sind von der Einteilung in Friedhofkreise ausgenommen (Art. 20 Abs. 4 RBF), Familien aus der ganzen Stadt können also jedes der drei wählen.
Friedhof Witikon
Das muslimische Grabfeld Witikon besteht seit dem 22. Juni 2004, seit Mai 2019 stehen zwei weitere Felder zur Verfügung. Die Stadt bietet hier das Erdbestattungs-Reihengrab, das Familien-Mietgrab, das Kinder-Reihengrab und ein Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder an. Zum Grabfeld gehört ein Waschraum für die rituelle Waschung. Die Friedhofkapelle bietet Platz für 250 Personen.
Friedhof Eichbühl (Altstetten)
Laut Medienberichten kam 2024 das Grabfeld auf dem Friedhof Eichbühl dazu. Die Stadt bietet dort das Erdbestattungs-Reihengrab, das Familien-Mietgrab und ein Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder an, aber kein Kinder-Reihengrab.
Friedhof Schwamendingen
Auch in Schwamendingen führt die Stadt muslimische Gräber: das Erdbestattungs-Reihengrab, das Kinder-Reihengrab und ein Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder, aber kein Familien-Mietgrab.
Wer in der Stadt Zürich bestattet werden kann
Das städtische Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe (RBF) kennt zwei muslimische Grabtypen: Grabtyp X für Verstorbene über 12 Jahre und Grabtyp IV für Kinder bis 12 Jahre (Art. 25). Bestattet werden in erster Linie Personen mit letztem Wohnsitz in der Stadt. Das Reglement öffnet die Friedhöfe aber auch für Personen aus umliegenden Gemeinden, die einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Anforderungen angehören (Art. 19 lit. d). Voraussetzung ist ein Anschlussvertrag der Wohngemeinde mit der Stadt, etwa in Wetzikon (seit 2019), Schlieren (seit 2023) oder Hüttikon. Eine amtliche Liste dieser Gemeinden gibt es nicht. Ob Ihre Wohngemeinde einen Vertrag hat, klären wir für Sie ab.
Muslimische Grabfelder im übrigen Kanton
Winterthur: Friedhof Rosenberg
Seit November 2012 besteht auf dem Friedhof Rosenberg ein Grabfeld für Musliminnen und Muslime. Das Merkblatt der Stadt Winterthur hält fest:
- Ausrichtung: Alle Gräber sind nach Mekka ausgerichtet.
- Ruhefrist: 25 Jahre für Reihengräber Erwachsener, ohne Verlängerung. Die Gebeine bleiben an Ort und Stelle.
- Keine Urnen: Im muslimischen Grabfeld werden keine Aschen beigesetzt.
- Zeitpunkt: frühestens 48 Stunden nach dem Tod, Bestattungen von Montag bis Freitag, abgestimmt auf die Gebetszeiten.
- Wohnsitz: Ein Recht auf ein Grab haben Personen mit letztem Wohnsitz in Winterthur. Auswärtige brauchen eine Bewilligung.
- Grabmal: frühestens neun Monate nach der Beerdigung; einer arabischen Inschrift ist eine deutsche Übersetzung beizulegen.
Illnau-Effretikon: Friedhof Effretikon
Seit 2022 führt Illnau-Effretikon auf dem Grabfeld Nr. 9 muslimische Bestattungen durch, mit Platz für rund 40 Gräber. Eine Wascheinrichtung gibt es dort nicht; die Waschung findet an einem anderen Ort statt, zum Beispiel in Witikon.
Gemeinden wie Wetzikon oder Schlieren haben kein eigenes Grabfeld, sondern einen Vertrag mit der Stadt Zürich. Eine Übersicht über die ganze Schweiz bietet unser Artikel über muslimische Friedhöfe in der Schweiz.
Wo die rituelle Waschung möglich ist
- Friedhof Witikon, Zürich: Waschraum beim muslimischen Grabfeld.
- Friedhof Rosenberg, Winterthur: Raum für die rituelle Waschung, gegen Gebühr auch für Verstorbene, die in einer anderen Gemeinde beerdigt werden.
- Friedhof Effretikon: kein Waschraum.
Die Waschung führen Personen gleichen Geschlechts durch. Den Ablauf beschreiben wir auf der Seite zur islamischen Totenwaschung.
Kosten in der Stadt Zürich
Für Personen mit letztem Wohnsitz in der Stadt Zürich ist die Grundbestattung unentgeltlich (Art. 48 RBF): Leichenschau, Bekanntmachung der Bestattung, Standardsarg, Sargkissen, einfaches Bestattungskleid und Einsargung, Transport innerhalb der Stadt und bei einer Erdbestattung ein Reihengrab mit Öffnen und Zudecken des Grabs. Für Auswärtige gelten laut Gebührenreglement (in Kraft seit 1. Januar 2024) unter anderem:
- Erdbestattungs-Reihengrab: CHF 2’000
- Kinder-Reihengrab (bis 12 Jahre): CHF 500
- Einsargen: CHF 86
- Erste Überführung innerhalb der Stadt: CHF 140
- Friedhofkapelle oder Abdankungshalle: CHF 130
- Sarg der Stadt (Züri-Sarg oder Cultus-Sarg): CHF 300
Wird eine Person ausserhalb ihrer Wohngemeinde bestattet, auch im Ausland, beteiligt sich die Wohngemeinde mit CHF 300 an den Kosten (§ 46 BesV). Einen allgemeinen Überblick gibt unser Beitrag Was kostet eine islamische Bestattung in der Schweiz?
Überführung ins Herkunftsland ab Zürich
Für die Überführung ins Ausland braucht es einen Leichenpass. Im Kanton Zürich stellt ihn das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM) bei der amtlichen Sargverschliessung aus. Das IRM beaufsichtigt die Sargverschliessung und versiegelt den Sarg amtlich. Die Kosten für Sargverschliessung und Leichenpass betragen laut IRM CHF 346.50.
- Schritt 1: Abholung, rituelle Waschung und Kafan in Zürich.
- Schritt 2: Einsargung in einem Transportsarg nach den Vorgaben des Ziellandes. Die Stadt Zürich bietet dafür einen Universalsarg mit Zink und Filter an (CHF 920).
- Schritt 3: Termin beim IRM. Wir reichen die Unterlagen ein: Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung, Auszug aus dem Todesregister, Ausweis und Angaben zum Transportweg.
- Schritt 4: Totengebet in Zürich, falls die Familie es wünscht.
- Schritt 5: Fahrt zum Flughafen und Flug ins Herkunftsland.
Ablauf und Dokumente erklären wir auf den Seiten Überführung ins Ausland und Dokumente für die internationale Überführung.
Die ersten Stunden nach dem Todesfall in Zürich
Jeder Todesfall in der Stadt Zürich muss innerhalb von 48 Stunden beim Bestattungsamt gemeldet werden. Was es dafür braucht, hängt vom Ort ab:
- Tod zu Hause: Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung im Original aus. Sie wird für das Gespräch beim Bestattungsamt gebraucht.
- Tod im Spital oder Heim: Die Institution sendet das Original direkt an das Zivilstandsamt des Todesorts. Die Angehörigen erhalten eine Kopie. Am Universitätsspital Zürich gibt das hauseigene Bestattungsbüro diese Kopie ab.
Am Universitätsspital Zürich, am Kantonsspital Winterthur und an der Psychiatrischen Universitätsklinik arbeitet eine ständige muslimische Seelsorge. Rufen Sie uns an, Tag und Nacht: Wir übernehmen die Meldung, die Abholung und alle weiteren Schritte. Wie eine islamische Bestattung Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie im Beitrag Wie läuft eine islamische Bestattung ab? Für die Nachbarkantone lesen Sie unsere Seiten zum islamischen Bestatter im Aargau und zum islamischen Bestatter in Bern.
Quellen
- Kanton Zürich, Gesundheitsgesetz (GesG), LS 810.1, §§ 55–57, Nachtrag 131: zh.ch
- Kanton Zürich, Bestattungsverordnung (BesV), LS 818.61, Nachtrag 099: zh.ch
- Stadt Zürich, Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe (RBF), AS 818.610: stadt-zuerich.ch
- Stadt Zürich, Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen, AS 818.611, in Kraft seit 01.01.2024: stadt-zuerich.ch
- Stadt Zürich, Friedhof Witikon: stadt-zuerich.ch
- Stadt Zürich, Friedhof Eichbühl: stadt-zuerich.ch
- Stadt Zürich, Friedhof Schwamendingen: stadt-zuerich.ch
- Stadt Zürich, Grabarten: stadt-zuerich.ch
- Stadt Zürich, Vorgehen bei einem Todesfall: stadt-zuerich.ch
- Stadt Zürich, Särge: stadt-zuerich.ch
- Stadt Zürich, Führung muslimisches Grabfeld und Waschraum Witikon: stadt-zuerich.ch
- VIOZ, 22.06.2004, «Grabfelder für Muslime eröffnet»: vioz.ch
- rathuus.ch, 06.08.2025, «In Zürich werden auch Hüttiker Muslime beerdigt»: rathuus.ch
- Stadtrat Wetzikon, SRB 157 vom 21.08.2019, Anschlussvertrag Muslimgräber: wetzikon.ch
- Limmattaler Zeitung, 15.12.2022, Schlieren erleichtert Bestattungen gemäss den islamischen Regeln: limmattalerzeitung.ch
- Stadt Winterthur, Merkblatt «Grabfeld für Musliminnen und Muslime im Friedhof Rosenberg»: stadt.winterthur.ch
- Stadt Winterthur, Grabarten: stadt.winterthur.ch
- Stadtrat Illnau-Effretikon, Beschluss Nr. 2022-6 vom 13.01.2022: ilef.ch
- Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, Amtliche Sargverschliessung und Leichenpass: irm.uzh.ch
- Universitätsspital Zürich, Bestattungswesen: usz.ch
- Kanton Zürich, Medienmitteilung 08.05.2025, Muslimische Spital- und Klinikseelsorge: zh.ch
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Häufige Fragen
Fragen aus dem Kanton Zürich
Islamische Bestattungen AG
Kesslerweg 1, 3063 Ittigen
Telefon rund um die Uhr: 079 201 45 85
Wo gibt es in Zürich einen muslimischen Friedhof?
Die Stadt Zürich hat drei muslimische Grabfelder: auf den Friedhöfen Witikon, Eichbühl und Schwamendingen. Im übrigen Kanton gibt es muslimische Grabfelder in Winterthur (Friedhof Rosenberg) und in Illnau-Effretikon. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet.
Wie schnell kann im Kanton Zürich eine islamische Bestattung stattfinden?
In der Regel frühestens 48 Stunden und spätestens sieben Tage nach dem Tod (§ 25 Bestattungsverordnung). An Sonn- und Feiertagen gibt es in der Regel keine Bestattungen. Wir bereiten Waschung, Totengebet und Dokumente so vor, dass nach Ablauf der Frist keine weitere Zeit verloren geht.
Ist im Kanton Zürich eine Beerdigung ohne Sarg möglich?
In der Praxis nicht. Die Bestattungsverordnung sieht in der Regel einen eigenen Sarg für jeden Leichnam vor (§ 22), und im Kanton wird mit Sarg bestattet. Die verstorbene Person liegt im Leichentuch (Kafan) in einem schlichten Holzsarg.
Was kostet ein muslimisches Grab in der Stadt Zürich?
Für Personen mit letztem Wohnsitz in der Stadt Zürich ist das Reihengrab unentgeltlich, ebenso Standardsarg, Einsargung und Transport in der Stadt (Art. 48 RBF). Für Auswärtige kostet ein Erdbestattungs-Reihengrab laut Gebührenreglement CHF 2’000, ein Kinder-Reihengrab CHF 500.
Wer stellt im Kanton Zürich den Leichenpass aus?
Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, bei der amtlichen Sargverschliessung. Die Kosten dafür betragen laut IRM CHF 346.50. Wir vereinbaren den Termin und organisieren die ganze Überführung ins Ausland.
Sie stehen vor einem Todesfall im Kanton Zürich?
Rufen Sie uns an – wir gehen die nächsten Schritte mit Ihnen durch. Tag und Nacht: 079 201 45 85.
