Islamische Bestattung in St. Gallen
Islamischer Bestatter in St. Gallen – Beerdigung und Überführung
Rituelle Waschung, Beisetzung auf dem islamischen Grabfeld im Friedhof Feldli oder in Wil oder Überführung ins Herkunftsland – für Familien in der Stadt St. Gallen, im ganzen Kanton und in den beiden Appenzell, rund um die Uhr.
Rund um die Uhr erreichbar
Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie an – wir gehen die nächsten Schritte gemeinsam durch.
Ganze Schweiz
Bestattung nach islamischem Ritus in der Schweiz und Überführung in alle Herkunftsländer.
Persönlicher Ansprechpartner
Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer, begleitet Sie persönlich – vom ersten Anruf bis zur Beisetzung.
Leistungen in St. Gallen
Was wir für Familien im Kanton St. Gallen tun
Rituelle Waschung (Ghusl)
Nach islamischem Ritus, durch Männer für Männer und durch Frauen für Frauen.
Kafan und Verhüllung
Einhüllung in das weisse Leichentuch nach den Regeln des Islam.
Behördengänge
Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Leichenpass bei der Amtsärztin oder dem Amtsarzt – wir erledigen alles.
Beisetzung auf dem muslimischen Grabfeld
Die Stadt St. Gallen führt im Friedhof Feldli ein islamisches Grabfeld mit Raum für die rituelle Waschung, nach Mekka ausgerichtet.
Überführung ins Ausland
Inklusive Leichenpass, Zinksarg, Konsulat und Flug ab Zürich oder Genf.
Erreichbarkeit rund um die Uhr
Auch nachts und am Wochenende – ein Todesfall kündigt sich selten an.
Ablauf
So läuft eine islamische Beerdigung in St. Gallen ab
1
Arzt benachrichtigen
Der Hausarzt oder der Notarzt stellt den Tod fest und stellt den ärztlichen Todesschein aus. Im Spital oder Pflegeheim übernimmt das die Institution.
2
Uns anrufen – jederzeit
Rufen Sie 079 201 45 85 an. Wir sind auch nachts und am Wochenende erreichbar und besprechen mit Ihnen in Ruhe, was jetzt zu tun ist.
3
Wir übernehmen die Formalitäten
Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Bewilligungen – und bei einer Überführung Leichenpass, Konsulat und Flug. Sie müssen nichts alleine erledigen.
4
Abschied nach islamischem Ritus
Rituelle Waschung, Kafan, Totengebet mit dem Imam und Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld – oder die Überführung in die Heimat.

Die 48-Stunden-Frist
Islamischer Ritus und Schweizer Recht – wir bringen beides zusammen
Der Islam verlangt eine rasche Beisetzung. Im Kanton St. Gallen wird ein Leichnam frühestens 48 und spätestens 120 Stunden nach dem Tod bestattet (Art. 15 Vollzugsverordnung). In der Stadt St. Gallen wird an Werktagen bestattet, nicht an Samstagen.
Wir nutzen die Wartezeit: Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente sind bereit, wenn die Frist abläuft.
Ausführlich
Islamische Bestattung in St. Gallen – der Ratgeber
Im Kanton St. Gallen regeln Kanton und politische Gemeinden die Bestattung gemeinsam. Der Kanton setzt mit dem Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen (sGS 458.1) und der Vollzugsverordnung (sGS 458.11) die Grundsätze, Friedhöfe, Grabfelder und Gebühren bestimmen die Gemeinden. Wir sind als islamischer Bestatter für St. Gallen in der Stadt St. Gallen, in Wil und in der ganzen Ostschweiz tätig, auch für Familien aus Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden.
Was im Kanton St. Gallen rechtlich gilt
Der Islam verlangt eine rasche Bestattung. Im Kanton St. Gallen regelt die Vollzugsverordnung (sGS 458.11) die Fristen enger als viele andere Kantone:
- Frist: Der Leichnam wird frühestens 48 und spätestens 120 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet (Art. 15 Abs. 1). Bei Aufbahrung in einer Leichenhalle kann die Frist ausnahmsweise um höchstens 48 Stunden verlängert werden (Art. 16 Abs. 2).
- Bestattungstage in der Stadt: In der Stadt St. Gallen finden Bestattungen an Werktagen statt, ausgenommen Samstage, in der Regel von 09.30 bis 11.45 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr (Art. 9 Bestattungsreglement).
- Sarg: «Jede Leiche ist in einem Sarg zu bestatten», der Sarg soll aus Weichholz bestehen (Art. 17). Die verstorbene Person liegt im Leichentuch (Kafan) in einem schlichten Holzsarg.
- Grabesruhe: Gräber dürfen nicht vor Ablauf von 20 Jahren geöffnet werden, Kindergräber in besonderen Feldern nicht vor 15 Jahren (Art. 12 sGS 458.1).
- Religiöse Grabfelder: Seit 2013 können die politischen Gemeinden durch Reglement Grabfelder festlegen (Art. 7 sGS 458.1). Dabei gelten die übrigen Vorschriften des Gesetzes weiter.
- Ort und Kosten: Bestattet wird grundsätzlich in der Gemeinde, in der die verstorbene Person niedergelassen war. Diese Gemeinde trägt die Bestattungskosten (Art. 6 und 9 sGS 458.1). Eine andere Gemeinde ist möglich, wenn deren Friedhofbehörde zustimmt.
Eine Bestattung am Todestag oder am Folgetag ist im Kanton St. Gallen deshalb nicht möglich. Wir nutzen die 48 Stunden: Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente sind bereit, wenn die Frist abläuft. Mehr dazu im Ratgeber zur islamischen Erdbestattung und im Beitrag Kann man in der Schweiz ohne Sarg beerdigt werden?
Muslimische Grabfelder im Kanton St. Gallen
Stadt St. Gallen: Friedhof Feldli
Auf dem Friedhof Feldli (Feldlistrasse 18) führt die Stadt ein islamisches Grabfeld, auch für Kinder. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Das Grab kann mit einem Grabstein und einer eigenen Bepflanzung gestaltet werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Zum Friedhof gehören ein Raum für die rituelle Waschung für Menschen islamischen Glaubens, vier Aufbahrungsräume, ein Abschiedsraum mit 70 Plätzen und zwei Kapellen mit 42 und 230 Plätzen. Die Räume reserviert das Bestattungsamt der Stadt.
Wer im Feldli bestattet werden kann
Für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in der Stadt übernimmt die Stadt die Bestattungskosten im Grundsatz. Für auswärts Wohnhafte kann das Zivilstandsamt auf Gesuch der Angehörigen eine Erdbestattung bewilligen, wenn Platz vorhanden ist und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist (Art. 14 Bestattungsreglement):
- Die verstorbene Person wohnte in den letzten zehn Jahren vor dem Tod mindestens fünf Jahre ununterbrochen in St. Gallen.
- Ehegatte, eingetragene Partnerin oder Partner oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner wohnt in St. Gallen oder ist dort bestattet.
- Verwandte bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister, Grosseltern, Enkel) wohnen in St. Gallen oder sind dort bestattet.
Ob diese Regel auch für das islamische Grabfeld gilt, sagt das Reglement nicht ausdrücklich. Wir klären das im Einzelfall mit dem Bestattungsamt ab.
Wil: Friedhof Ebnet in Bronschhofen
Die Stadt Wil führt auf dem Friedhof Ebnet in Bronschhofen muslimische Gräber. Zum Friedhof gehören Aufbahrungsräume und ein Waschraum. Bestattet werden Verstorbene muslimischen Glaubens mit Wohnsitz in der Stadt Wil.
In den übrigen Gemeinden des Kantons und in den beiden Appenzell ist uns kein muslimisches Grabfeld bekannt. Eine Übersicht über die ganze Schweiz bietet unser Artikel über muslimische Friedhöfe in der Schweiz.
Wo die rituelle Waschung möglich ist
- Friedhof Feldli, St. Gallen: Raum für die rituelle Waschung. Für auswärts Wohnhafte kostet die Raumbenützung laut Gebührentarif CHF 350.
- Friedhof Ebnet, Bronschhofen: Waschraum beim Friedhof.
Die Waschung führen Personen gleichen Geschlechts durch. Den Ablauf beschreiben wir auf der Seite zur islamischen Totenwaschung.
Kosten in der Stadt St. Gallen
Für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in der Stadt übernimmt die Stadt die Bestattungskosten im Grundsatz: Leichenschau, Normalsarg und Einsargen, ein einfaches Holzkreuz mit Inschrift, Transport und Aufbahrung in der Stadt sowie bei der Erdbestattung das Reihengrab mit Öffnen und Schliessen. Für auswärts Wohnhafte gelten laut Gebührentarif (in Kraft seit 1. Januar 2024) unter anderem:
- Reihengrab mit Erdbestattung, inkl. Grabkreuz: CHF 3’793
- Grab für Kinder bis 6 Jahre, inkl. Grabkreuz: CHF 2’071
- Bewilligung für die Bestattung: CHF 183
- Leichenhalle, bis 4 Tage pauschal: CHF 189
- Raum für die rituelle Waschung: CHF 350
- Abschiedsraum oder grosse Kapelle Feldli: CHF 250
Die Stadt St. Gallen arbeitet mit einer offiziellen Bestattungsdienstleisterin zusammen. Die Angehörigen sind aber frei, ein anderes Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Die Stadt erstattet dann die Kosten bis zur Höhe zurück, die ihr selbst entstanden wären. Einen allgemeinen Überblick gibt unser Beitrag Was kostet eine islamische Bestattung in der Schweiz?
Überführung ins Herkunftsland ab St. Gallen
Für die Überführung ins Ausland braucht es einen Leichenpass. Im Kanton St. Gallen stellt ihn die Amtsärztin oder der Amtsarzt des Sterbeortes aus (Art. 30 Abs. 2 sGS 458.11). Vorher muss der Tod beim Zivilstandsamt angezeigt sein (Art. 14).
- Schritt 1: Abholung, rituelle Waschung und Kafan.
- Schritt 2: Einsargung in einem Transportsarg nach den Vorgaben des Ziellandes.
- Schritt 3: Anzeige beim Zivilstandsamt und Leichenpass bei der Amtsärztin oder dem Amtsarzt. Die Unterlagen reichen wir ein.
- Schritt 4: Totengebet in St. Gallen, falls die Familie es wünscht.
- Schritt 5: Fahrt zum Flughafen und Flug ins Herkunftsland.
Ablauf und Dokumente erklären wir auf den Seiten Überführung ins Ausland und Dokumente für die internationale Überführung.
Die ersten Stunden nach dem Todesfall in St. Gallen
Ein Todesfall ist dem Zivilstandsamt des Sterbeortes innert zwei Tagen anzuzeigen. Diese Meldung übernimmt in den meisten Fällen das Spital oder das Alters- und Pflegeheim. Für das Bestattungsgespräch braucht das Bestattungsamt der Stadt die ärztliche Todesbescheinigung, wenn möglich im Original.
Zu Hause darf die verstorbene Person auf Wunsch der Angehörigen und mit Zustimmung der Ärztin oder des Arztes höchstens 48 Stunden bleiben (Art. 13 Abs. 3 sGS 458.11). Rufen Sie uns an, Tag und Nacht: Wir übernehmen die Abholung, die Meldung und alle weiteren Schritte. Wie eine islamische Bestattung Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie im Beitrag Wie läuft eine islamische Bestattung ab? Für den Nachbarkanton lesen Sie unsere Seite zum islamischen Bestatter in Zürich.
Quellen
- Kanton St. Gallen, Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen, sGS 458.1: gesetzessammlung.sg.ch
- Kanton St. Gallen, Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen, sGS 458.11: gesetzessammlung.sg.ch
- Stadt St. Gallen, Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen, SRS 415.11: st.gallen.tlex.ch
- Stadt St. Gallen, Gebührentarif für das Bestattungs- und Friedhofwesen, SRS 415.111, in Kraft seit 01.01.2024: st.gallen.tlex.ch
- Stadt St. Gallen, Friedhof Feldli: stadt.sg.ch
- Stadt St. Gallen, Todesfall: stadt.sg.ch
- Stadt Wil, Friedhof Ebnet Bronschhofen: stadtwil.ch
- Kanton St. Gallen, Amtsärztinnen und Amtsärzte (Leichenpass): sg.ch
- FIDS, Muslimische Grabfelder in der Schweiz, Stand Februar 2025: fids.ch
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Häufige Fragen
Fragen aus dem Kanton St. Gallen
Islamische Bestattungen AG
Kesslerweg 1, 3063 Ittigen
Telefon rund um die Uhr: 079 201 45 85
Wo gibt es in St. Gallen einen muslimischen Friedhof?
Die Stadt St. Gallen führt auf dem Friedhof Feldli ein islamisches Grabfeld, auch für Kinder, mit Gräbern nach Mekka ausgerichtet. Im Kanton gibt es zudem muslimische Gräber auf dem Friedhof Ebnet in Bronschhofen für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wil.
Wie schnell kann im Kanton St. Gallen eine islamische Bestattung stattfinden?
Frühestens 48 und spätestens 120 Stunden nach dem Tod (Art. 15 Vollzugsverordnung sGS 458.11). In der Stadt St. Gallen wird an Werktagen ausser Samstag bestattet. Wir bereiten Waschung, Totengebet und Dokumente so vor, dass nach Ablauf der Frist keine weitere Zeit verloren geht.
Ist im Kanton St. Gallen eine Beerdigung ohne Sarg möglich?
Nein. Die Vollzugsverordnung schreibt vor: «Jede Leiche ist in einem Sarg zu bestatten» (Art. 17). Die verstorbene Person liegt im Leichentuch (Kafan) in einem schlichten Sarg aus Weichholz.
Was kostet ein muslimisches Grab in der Stadt St. Gallen?
Für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in der Stadt übernimmt die Stadt die Bestattungskosten im Grundsatz. Für auswärts Wohnhafte kostet ein Reihengrab mit Erdbestattung laut Gebührentarif CHF 3’793, die Benützung des Raums für die rituelle Waschung CHF 350.
Wer stellt im Kanton St. Gallen den Leichenpass aus?
Die Amtsärztin oder der Amtsarzt des Sterbeortes (Art. 30 Vollzugsverordnung). Wir reichen die Unterlagen ein und organisieren die ganze Überführung ins Ausland.
Sie stehen vor einem Todesfall im Kanton St. Gallen?
Rufen Sie uns an – wir gehen die nächsten Schritte mit Ihnen durch. Tag und Nacht: 079 201 45 85.
