Warum gibt es im Islam keine Feuerbestattung?

10. August 2022

Feuerbestattung im Islam

Im Islam gilt die Feuerbestattung als haram, also als verboten. Muslime sollen sich an einer Einäscherung in keiner Weise beteiligen, auch nicht als Zeugen oder indem sie ihr zustimmen.

Die Bestattungsriten sind im Islam durch das göttliche Gesetz vorgegeben. Die vorgeschriebene Form ist die Erdbestattung. Nach islamischem Glauben weiss allein Allah, was gut oder schlecht für uns ist, und der Körper ist im Leben wie im Tod mit grösstem Respekt zu behandeln. Die Verbrennung des Leichnams gilt als Verletzung dieser Würde und ist von Allah verboten.

Die Bestattung folgt festen Schritten: die rituelle Totenwaschung, das Einhüllen in das Leichentuch, das Totengebet der Gemeinschaft, in dem um Vergebung für den Verstorbenen gebetet wird, und schliesslich die Beisetzung. Im Grab wird der Verstorbene auf die rechte Seite gelegt, mit dem Gesicht zur Qibla. Mit einer Feuerbestattung im Islam sind diese Schritte nicht vereinbar.

Ein eingeäscherter Sarg im Krematorium

Welche Lehren schliessen eine Feuerbestattung im Islam aus?

Die Würde des Körpers

Muslime glauben, dass Verstorbene mit demselben Respekt zu behandeln sind wie Lebende. Grundlage ist ein Ausspruch des Propheten Muhammad: Einem Toten einen Knochen zu brechen, ist wie einem Lebenden einen Knochen zu brechen (Abu Dawud).

Trauer und Erinnerung

Der Anblick des Verstorbenen erinnert daran, dass der Tod alle Menschen betrifft. Für Gläubige ist er aber nicht zu fürchten. Zudem sind Muslime verpflichtet, für den Verstorbenen das Totengebet (Janaza) zu verrichten und auch nach der Beerdigung für ihn zu beten.

Der Glaube an die Auferstehung

Muslime glauben an die körperliche Auferstehung. Nach einer Überlieferung des Propheten (Bukhari, Muslim) zerfällt der Körper im Grab bis auf das Steissbein, aus dem der Mensch am Tag der Auferstehung neu erschaffen wird. Auch deshalb wird der Körper nicht verbrannt, sondern der Erde übergeben.

Was sagt Gott zur Einäscherung?

Allah kann einen Menschen auch dann auferstehen lassen, wenn sein Körper verbrannt wurde und keine Überreste mehr vorhanden sind. Eine Einäscherung entscheidet also nicht darüber, ob jemand ins Paradies oder in die Hölle kommt.

Wichtig ist: Verstorbene sollen mit grösstem Mitgefühl behandelt werden, so wie man einen lebenden Menschen behandelt.

Selbst wenn ein Muslim vor seinem Tod verfügt: «Begrabt mich nicht, verbrennt mich», wird dieser Wunsch nicht erfüllt. In der Schweiz ist die Einäscherung gesetzlich erlaubt, für Muslime kommt sie aus religiösen Gründen aber nicht in Frage.

Kommt man in den Himmel, wenn man verbrannt wird?

Die Einäscherung allein schliesst niemanden vom Paradies aus. Über das Schicksal eines Menschen im Jenseits entscheidet allein Allah.

Anders als in vielen christlichen Kirchen gibt es unter islamischen Gelehrten kaum unterschiedliche Meinungen zur Feuerbestattung: Sie ist nicht erlaubt.

Was befahl der Prophet?

Der Prophet Muhammad ordnete an, die Verstorbenen zu waschen, in Tücher zu hüllen, für sie zu beten und sie in einem Grab zu bestatten. Er bestattete Verstorbene selbst auf diese Weise und wurde auch selbst so beigesetzt.

Das Grab wurde etwa brusthoch ausgehoben. Über den Verstorbenen legte man Lehmziegel oder Holzbretter und schüttete dann Erde darauf. Der Grabhügel wurde nicht flach, sondern leicht gewölbt angelegt. Ringsum legte man Steine, und am Kopfende wurde ein Zeichen angebracht, damit man das Grab erkennt. Während der Beerdigung wird am Grab aus dem Koran rezitiert.

Es ist gut für die Verstorbenen wie für die Angehörigen, das Grab von Zeit zu Zeit zu besuchen. Statt der Feuerbestattung ist im Islam deshalb die Erdbestattung geboten.

Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer der Islamische Bestattungen AGZübeyir Sahbaz

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