Islamische Bestattung im Kanton Aargau

17. Oktober 2026

Islamische Bestattung Aargau: Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sie suchen einen muslimischen Bestatter für den Aargau, der den Ritus achtet und die Regeln im Kanton kennt. Die Islamische Bestattungen AG begleitet Familien in Aarau, Baden, Wettingen, Rheinfelden, Lenzburg, Brugg, Wohlen und allen anderen Gemeinden des Kantons.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

  • welche kantonalen Regeln gelten
  • welche vier Gemeinden ein muslimisches Grabfeld haben und wer dort bestattet werden kann
  • warum Sie den Bestattungswunsch schriftlich festhalten sollten
  • was bei einer Überführung ins Herkunftsland zu beachten ist

Inhalt

Unsere Leistungen im Kanton Aargau

Wir organisieren die islamische Bestattung im Aargau nach dem Ritus, vom ersten Anruf bis zum Grab. Unser Sitz liegt am Kesslerweg 1 in Ittigen bei Bern. Von dort erreichen wir Aarau in rund einer Stunde, Baden, Wettingen und Rheinfelden in rund einer bis anderthalb Stunden.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Abholung der verstorbenen Person aus Spital, Heim oder Wohnung
  • Rituelle Totenwaschung (Ghusl) durch Personen gleichen Geschlechts
  • Leichentuch (Kafan) und Einsargung
  • Totengebet (Salat al-Janaza) in Absprache mit der Moschee Ihrer Wahl
  • Behördengänge: Zivilstandsamt, Bestattungsamt der Gemeinde, Friedhof
  • Erdbestattung im Aargau oder Koordination einer Überführung ins Herkunftsland

Auf den Friedhöfen Baden und Rheinfelden gibt es laut dem Verband Aargauer Muslime (VAM) keine Waschmöglichkeit, der Friedhof Wettingen hat einen Waschraum. Wir stimmen den Ort der Waschung mit Ihnen ab. Mehr zur islamischen Totenwaschung und zu allen Dienstleistungen.

Was im Kanton Aargau rechtlich gilt

Der Islam verlangt eine rasche Bestattung. Im Kanton Aargau regelt die Bestattungsverordnung (SAR 371.112) die Grundsätze, das Bestattungswesen selbst ist Aufgabe der Gemeinden.

  • Frist: Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod und nach der Meldung an das Zivilstandsamt erfolgen (§ 9 Abs. 1). Eine frühere Bestattung ist nur ausnahmsweise möglich, auf Anordnung des Gemeinderats und gestützt auf ein ärztliches Zeugnis. – Sarg: Erdbestattung bedeutet die Beisetzung der eingesargten Leiche, und für jede Leiche ist ein gesonderter Sarg zu verwenden (§ 6 Abs. 1, § 5 Abs. 2). – Grabesruhe: Sie beträgt mindestens 20 Jahre (§ 10 Abs. 1). Eine ewige Grabesruhe ist nicht vorgesehen.
  • Wohnsitz: Anspruch auf Bestattung besteht in der Gemeinde, in der die verstorbene Person beim Tod ihren Wohnsitz hatte (§ 7 Abs. 1).

Wichtig: Fehlt ein Wille der verstorbenen Person oder der Angehörigen, ordnen die Reglemente von Baden und Ehrendingen eine Kremation an. Halten Sie den Wunsch nach einer Erdbestattung deshalb schriftlich fest.

Wir nutzen die 48 Stunden: Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente sind bereit, wenn die Frist abläuft. Mehr dazu im Ratgeber zur islamischen Erdbestattung.

Muslimische Grabfelder im Aargau

Der Aargau hat über 200 Gemeinden, und das Friedhofsrecht liegt bei ihnen. Eine kantonsweite Lösung gibt es deshalb nicht. Laut VAM bestehen heute vier muslimische Grabfelder.

Baden – Friedhof Liebenfels (seit 2018)

Das muslimische Grabfeld Baden ist das erste im Kanton. Im Grabfeld können nur Personen muslimischer Konfession mit Wohnsitz in Baden beigesetzt werden (§ 12 Reglement). Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre (§ 14). Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet.

Ehrendingen – Friedhof Gehrenhag (seit 2021)

In Ehrendingen können muslimisch gläubige Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde beigesetzt werden (§ 22a Reglement). Die Grabesruhe beträgt mindestens 20 Jahre (§ 25).

Wettingen – Friedhof Brunnenwiese (seit 2023)

Das muslimische Grabfeld Wettingen ist ein «Symbollosengrab» mit nach Mekka ausgerichteten Erdreihengräbern. Laut Aargauer Zeitung steht es Einwohnenden offen, nach einer Revision auch Personen, die früher in Wettingen wohnten. Der Friedhof hat einen Waschraum für die Waschung nach muslimischem Ritus.

Rheinfelden – Waldfriedhof (seit 1. Januar 2026)

Laut VAM-Merkblatt dürfen nur Einwohnerinnen und Einwohner von Rheinfelden dort bestattet werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre ohne Verlängerung. Bitte bestätigen Sie die Bedingungen vor der Planung beim Bestattungsamt der Gemeinde, oder wir übernehmen das für Sie. Eine Übersicht bietet unser Artikel über muslimische Friedhöfe in der Schweiz.

Familien ohne Grabfeld am Wohnort

Im Kanton leben laut Statistik Aargau rund 48’000 Musliminnen und Muslime ab 15 Jahren (BFS-Strukturerhebung 2023). Für eine islamische Bestattung im Aargau ist deshalb oft entscheidend, wo die Person wohnte.

Für Aarau, Wohlen und Bad Zurzach ist ein Grabfeld laut VAM (Stand Dezember 2025) erst in Abklärung. Wer in Aarau, Lenzburg oder Brugg wohnt, findet nach heutigem Kenntnisstand am Wohnort kein muslimisches Grabfeld. Wir sind auch als Bestatter in Aarau und Umgebung für Sie da und prüfen mit Ihnen die Möglichkeiten:

  • eine Bestattung auf dem Friedhof der Wohngemeinde nach deren Reglement
  • eine Überführung ins Herkunftsland
  • ein muslimisches Grabfeld in einem anderen Kanton, dessen Bedingungen vorab zu klären sind

Der Kanton verweist Musliminnen und Muslime für Fragen zur Bestattung an den Verband Aargauer Muslime (VAM). Für das Totengebet arbeiten wir mit der Moschee zusammen, die Ihre Familie wählt. Für den Nachbarkanton lesen Sie unsere Seite zur islamischen Beerdigung in Bern. Für den Kanton Solothurn lesen Sie unsere Seite zur islamischen Bestattung im Kanton Solothurn.

Überführung ins Herkunftsland

Für die Überführung ins Ausland braucht es einen Leichenpass. Ihn stellt das Zivilstandsamt aus, in dessen Kreis die Person verstorben ist (§ 10c). Der Leichenpass wird erst ausgestellt, wenn ein Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll vorliegt. Dieses Protokoll erstellt eine Bestatterin oder ein Bestatter, die oder den der Kanton in Pflicht genommen hat und die auf der kantonalen Liste stehen (§ 10a, § 10b). Wir koordinieren das Verfahren mit Ihnen und den beteiligten Stellen.

Details: Überführung ins Ausland.

Die ersten Stunden nach dem Todesfall

In den ersten Stunden zählen drei Dinge:

  • Rufen Sie uns an: Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende.
  • Bewahren Sie die ärztliche Todesbescheinigung auf: Sie wird für alle Schritte gebraucht.
  • Informieren Sie Familie und Imam für das Totengebet.

Todesfälle sind innert zwei Tagen dem Regionalen Zivilstandsamt des Todesorts oder der Gemeindekanzlei des letzten Wohnorts zu melden. Stirbt die Person im Spital oder Heim, meldet die Institution selbst. Art, Zeit und Ort der Bestattung legt das Bestattungsamt am letzten Wohnsitz fest. Die Abstimmung mit dem Amt übernehmen wir.

Den gesamten Ablauf erklärt unser Ratgeber Wie läuft eine islamische Bestattung ab. Zu den Kosten informiert der Artikel Was kostet eine islamische Bestattung in der Schweiz.

Fazit

Islamische Bestattung Aargau – das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod möglich.
  • Ein Sarg ist vorgeschrieben, die Grabesruhe beträgt mindestens 20 Jahre.
  • Muslimische Grabfelder gibt es in Baden, Ehrendingen, Wettingen und Rheinfelden, jeweils für Einwohnende.
  • Halten Sie den Wunsch nach einer Erdbestattung schriftlich fest.

Für eine islamische Bestattung im Aargau begleitet Sie die Islamische Bestattungen AG mit Respekt, Tag und Nacht. Ihr Ansprechpartner ist Inhaber Zübeyir Sahbaz, erreichbar unter +41 79 201 45 85. Schreiben Sie uns auch gerne über unsere Kontaktseite.

Häufig gestellte Fragen

Wie schnell kann im Kanton Aargau eine islamische Bestattung stattfinden?

Im Kanton Aargau darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod und nach der Meldung an das Zivilstandsamt erfolgen (§ 9 Bestattungsverordnung). Wir nutzen diese Zeit für Waschung, Totengebet und Dokumente.

Welche Aargauer Gemeinden haben ein muslimisches Grabfeld?

Baden (Friedhof Liebenfels, seit 2018), Ehrendingen (seit 2021), Wettingen (Friedhof Brunnenwiese, seit 2023) und Rheinfelden (Waldfriedhof, seit Januar 2026). Die Grabfelder sind für Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde vorgesehen.

Gibt es in Aarau ein muslimisches Grabfeld?

Nach Angaben des Verbands Aargauer Muslime (Stand Dezember 2025) ist ein Grabfeld in Aarau, Wohlen und Bad Zurzach erst in Abklärung. Den aktuellen Stand klären wir gerne für Sie ab.

Ist im Kanton Aargau ein Sarg vorgeschrieben?

Ja. Die Bestattungsverordnung verlangt für jede Leiche einen gesonderten Sarg (§ 5 und § 6). Die verstorbene Person wird im Leichentuch (Kafan) eingesargt.

Wo wird ein Todesfall im Kanton Aargau gemeldet?

Innert zwei Tagen beim Regionalen Zivilstandsamt des Todesorts oder bei der Gemeindekanzlei des letzten Wohnorts. Stirbt die Person im Spital oder Heim, meldet in der Regel die Institution den Todesfall.

Quellen

  1. Kanton Aargau, Verordnung über das Bestattungswesen (Bestattungsverordnung), SAR 371.112, Stand 01.01.2017: lexfind.ch
  2. Kanton Aargau, «Bestattungen», publiziert 10.10.2025: ag.ch
  3. Kanton Aargau, «Todesfall – Meldung», publiziert 19.06.2025: ag.ch
  4. Kanton Aargau, «Todesfall – Bestattung», publiziert 19.06.2025: ag.ch
  5. Kanton Aargau, «Überführung», publiziert 17.04.2026: ag.ch
  6. Verband Aargauer Muslime (VAM), «Muslimische Grabfelder im Aargau», Stand Dezember 2025: aargauermuslime.ch
  7. Stadt Baden, Bestattungs- und Friedhofreglement vom 31.05.2016, Stand 16.09.2024: baden.ch
  8. VAM, Merkblatt Friedhof Baden für Angehörige, Juni 2024: aargauermuslime.ch
  9. Badener Tagblatt, 09.06.2018, Friedhof Liebenfels: badenertagblatt.ch
  10. Gemeinde Ehrendingen, Bestattungs- und Friedhofreglement vom 20.06.2011, Stand 01.01.2025: ehrendingen.tlex.ch
  11. Aargauer Zeitung, 28.02.2023, Ruhestätte für Muslime auf dem Friedhof Brunnenwiese: aargauerzeitung.ch
  12. VAM, Merkblatt Friedhof Wettingen für Angehörige, Juni 2024: aargauermuslime.ch
  13. VAM, Merkblatt Friedhof Rheinfelden für Angehörige, Januar 2026: aargauermuslime.ch
  14. Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales, Liste der in Pflicht genommenen Bestattenden, Stand 25.06.2026: ag.ch
  15. VAM, «Neues muslimisches Grabfeld in Rheinfelden ab Januar 2026», 21.12.2025: aargauermuslime.ch
  16. Statistik Aargau, Statistisches Jahrbuch 2025, Tabelle 16.11 (Quelle: BFS-Strukturerhebung): ag.ch
  17. VAM, «Wer sind wir»: aargauermuslime.ch

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