Islamische Bestattung im Kanton Freiburg

17. Oktober 2026

Islamische Bestattung Freiburg: Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sie suchen einen muslimischen Bestatter für Freiburg, der den Ritus achtet und die Regeln vor Ort kennt. Die Islamische Bestattungen AG begleitet Familien im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg/Fribourg: im Sensebezirk, im Seebezirk und in der Stadt Freiburg.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

  • welche kantonalen Regeln gelten
  • was auf dem Friedhof St. Leonhard und in Flamatt gilt
  • was in Düdingen und Murten zu beachten ist
  • wie die Überführung ins Herkunftsland abläuft

Inhalt

Islamische Bestattung Freiburg: unsere Leistungen

Wir organisieren die Bestattung nach islamischem Ritus, vom ersten Anruf bis zum Grab. Von unserem Sitz am Kesslerweg 1 in 3063 Ittigen erreichen wir Flamatt, Düdingen, Murten und die Stadt Freiburg in rund 20 bis 40 Minuten.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Abholung der verstorbenen Person aus Spital, Heim oder Wohnung
  • Rituelle Totenwaschung (Ghusl) durch Personen gleichen Geschlechts
  • Leichentuch (Kafan) und Einsargung
  • Totengebet (Salat al-Janaza) in Absprache mit der Moschee Ihrer Wahl
  • Behördengänge: Zivilstandsamt, Gemeinde, Friedhof, Oberamt
  • Erdbestattung im Kanton oder Überführung ins Herkunftsland

Laut Bundesamt für Statistik gehörten 2021 im Kanton Freiburg 11’465 Personen ab 15 Jahren einer islamischen Glaubensgemeinschaft an, rund 4,3 Prozent. Mehr lesen Sie zur islamischen Totenwaschung und unter Dienstleistungen.

Was im Kanton Freiburg rechtlich gilt

Ein eigenes Bestattungsgesetz kennt der Kanton nicht. Massgebend sind das Gesundheitsgesetz (SGF 821.0.1) und der Beschluss über die Bestattungen (SGF 821.5.11):

  • Frist: Die Bestattung erfolgt frühestens 48 Stunden, nachdem der Tod eingetreten ist. Eine Höchstfrist nennt das kantonale Recht nicht.
  • Totenschein: Eine Bestattungserlaubnis gibt es nur mit ärztlichem Totenschein. Die Gemeinde des Bestattungsorts erteilt sie.
  • Ort: Grundsätzlich auf dem Friedhof der Wohngemeinde; anderswo nur mit Bewilligung.
  • Transport: Für den Transport von einer Gemeinde in eine andere braucht es die Bewilligung des Oberamtmanns des Bestimmungsortes.
  • Grabruhe: Gräber dürfen nicht vor Ablauf von zwanzig Jahren aufgehoben werden.
  • Zuständigkeit: Die Gemeinden führen die Friedhöfe und erlassen eigene Friedhofreglemente.

Eine Bestattung am Tag des Todes ist im Kanton Freiburg deshalb nicht möglich. Wir nutzen die 48 Stunden für Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente. Mehr dazu im Ratgeber zur islamischen Erdbestattung.

Stadt Freiburg: muslimischer Bereich auf dem Friedhof St. Leonhard

Auf dem Friedhof St. Leonhard, dem offiziellen Friedhof der Gemeinde, gilt seit dem 1. Januar 2026 das neue «Reglement über den Gemeindefriedhof». Für eine islamische Bestattung in der Stadt Freiburg sind drei Artikel wichtig:

  • Art. 17 Abs. 1: Die Erdbestattung findet zwischen 48 und 72 Stunden nach dem Tod statt, ausser in Ausnahmefällen.
  • Art. 17 Abs. 2: Sie kann jeden Tag stattfinden, ausser an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
  • Art. 18: Bei Erdbestattungen ruhen die Särge mindestens 20 Jahre.

Fällt das Zeitfenster von 48 bis 72 Stunden auf ein Wochenende, klären wir den Termin direkt mit dem Friedhof ab.

Am 2. Juni 2026 hat die Stadt eine Vereinbarung mit der «Union des associations musulmanes du canton de Fribourg (UAMF)» bekannt gegeben. Die Fakten zum muslimischen Bereich:

  • Grosse Konzessionsgräber erlauben die Beisetzung von mehr als acht Särgen in einem definierten Bereich.
  • Ausrichtung: Die Gräber sind von Nordosten nach Südwesten ausgerichtet.
  • Totenruhe: Die Stadt gewährleistet eine zeitlich unbefristete Totenruhe.
  • Stand Juni 2026: Ein Teil ist seit dem 1. Januar 2026 in Betrieb, die zweite Hälfte im Aufbau.

Bestattet werden Personen mit Wohnsitz in der Stadt Freiburg. Ohne Wohnsitz braucht es eine Sonderbewilligung der zuständigen Dienststelle, abhängig von den freien Plätzen. Diese Anfrage stellen wir für Sie.

Wünnewil-Flamatt: das muslimische Grabfeld im Sensebezirk

Wünnewil-Flamatt führt seit 2019 auf dem Friedhof Flamatt ein Grabfeld für Muslime. Es war das erste muslimische Grabfeld im Kanton.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Ausführungsbestimmungen der Gemeinde. Für das muslimische Grabfeld Flamatt heisst das:

  • Bestattungsart: Bestattung im verrottbaren Sarg, Ausrichtung nach Osten.
  • Grabruhe: 20 Jahre, danach räumt die Gemeinde das Grab.
  • Zugang: Das Feld steht Ortsansässigen offen. Für Auswärtige muss eine Anfrage an den Gemeinderat gestellt und positiv beantwortet werden.
  • Zeitpunkt: Er wird mit den Angehörigen, den zuständigen Stellen und dem Werkhof abgesprochen.

Im Jahr 2024 hat die Gemeinde ein konfessionsneutrales Friedhofsgebäude in Flamatt eröffnet, mit einem separaten Waschraum für muslimische Verstorbene. Das Meldeformular für Todesfälle füllt laut Gemeinde zwingend ein Bestattungsinstitut aus, also wir.

Düdingen, Murten und die übrigen Gemeinden

Die Reglemente von Düdingen und Murten sehen kein muslimisches Grabfeld vor.

Düdingen (Sensebezirk):

  • Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod.
  • Beisetzungen von Montag bis Samstag.
  • Särge aus weichen Holzarten, Ruhezeit 20 Jahre.

Murten (Seebezirk):

  • Beisetzung nicht früher als 48 Stunden nach dem Tod.
  • Keine Bestattungen an Sonntagen sowie an allgemeinen und kommunalen Feiertagen.
  • Särge aus europäischen Holzarten, Ruhezeit 25 Jahre.

Eine regionale Lösung hatten 2019 laut Berner Zeitung alle übrigen Sensler Gemeinden abgelehnt. Familien aus anderen Gemeinden haben drei Wege: eine Anfrage in St. Leonhard oder Flamatt, ein Grabfeld in einem anderen Kanton oder die Überführung. Ausserhalb des Wohnorts braucht es Bewilligungen, auch für den Transport. Mehr dazu im Artikel über muslimische Friedhöfe in der Schweiz. Für den Nachbarkanton lesen Sie unsere Seite zur islamischen Beerdigung in Bern.

Überführung ins Herkunftsland

Für eine Beisetzung im Herkunftsland stützt sich der kantonale Beschluss auf die Bundesverordnung über den Transport von Leichen vom und ins Ausland.

  1. Schritt 1: Abholung, Meldung und Dokumente für den Transport.
  2. Schritt 2: Waschung, Kafan und ein für den Transport geeigneter Sarg.
  3. Schritt 3: Totengebet vor der Abreise, falls gewünscht, dann Flug ins Herkunftsland.

Details finden Sie unter Überführung ins Ausland. Den gesamten Ablauf erklärt der Ratgeber Wie läuft eine islamische Bestattung ab. Zu den Kosten informiert der Artikel Was kostet eine islamische Bestattung in der Schweiz.

Fazit

Islamische Bestattung Freiburg – das Wichtigste in Kürze:

  • Im ganzen Kanton ist eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod möglich.
  • Stadt Freiburg: Erdbestattung zwischen 48 und 72 Stunden nach dem Tod, nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
  • Muslimische Gräber gibt es in Deutschfreiburg auf dem Friedhof St. Leonhard und auf dem Friedhof Flamatt.
  • Düdingen und Murten führen kein muslimisches Grabfeld.

Als Bestatter für Freiburg in der Schweiz begleitet Sie die Islamische Bestattungen AG mit Respekt und nach islamischem Ritus, Tag und Nacht. Ihr Ansprechpartner ist Inhaber Zübeyir Sahbaz, erreichbar unter +41 79 201 45 85. Schreiben Sie uns auch gerne über unsere Kontaktseite.

Häufig gestellte Fragen

Wie schnell ist eine islamische Bestattung im Kanton Freiburg möglich?

Im Kanton Freiburg erfolgt eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod. In der Stadt Freiburg findet die Erdbestattung zwischen 48 und 72 Stunden nach dem Tod statt, ausser in Ausnahmefällen. Für eine islamische Bestattung in Freiburg bereiten wir Waschung, Totengebet und Dokumente in dieser Zeit vor.

Ist eine Bestattung in der Stadt Freiburg am Wochenende möglich?

Nein. Laut Friedhofreglement der Stadt Freiburg findet die Erdbestattung nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen statt. Wir planen das Totengebet und die Beisetzung deshalb auf einen Werktag.

Wo gibt es in Deutschfreiburg muslimische Gräber?

An zwei Orten: auf dem Friedhof St. Leonhard in der Stadt Freiburg, dessen muslimischer Bereich seit dem 1. Januar 2026 teilweise in Betrieb ist, und auf dem Friedhof Flamatt in Wünnewil-Flamatt, seit 2019. Düdingen und Murten führen kein muslimisches Grabfeld.

Wer kann auf dem muslimischen Grabfeld in Flamatt bestattet werden?

Das Grabfeld steht Ortsansässigen von Wünnewil-Flamatt offen. Für Auswärtige muss eine Anfrage an den Gemeinderat gestellt und positiv beantwortet werden.

Braucht es im Kanton Freiburg einen Sarg?

Der kantonale Beschluss regelt das nicht, die Gemeinden schon. Flamatt verlangt einen verrottbaren Sarg, Düdingen und Murten schreiben Holzsärge vor. Die verstorbene Person liegt im Leichentuch (Kafan) im Sarg.

Quellen

  1. Kanton Freiburg, Gesundheitsgesetz (GesG), SGF 821.0.1, Art. 73 und 123, Fassung seit 01.01.2026: bdlf.fr.ch
  2. Kanton Freiburg, Beschluss über die Bestattungen, SGF 821.5.11, Art. 3 bis 8, Fassung seit 01.01.2011: bdlf.fr.ch
  3. Stadt Freiburg, Reglement über den Gemeindefriedhof (RGF), in Kraft seit 01.01.2026, Art. 1, 5, 12, 17, 18: ville-fribourg.ch
  4. Stadt Freiburg, Medienmitteilung vom 02.06.2026, «Friedhof St. Leonhard: Vereinbarung zwischen der Stadt und der israelitischen sowie muslimischen Gemeinschaften»: ville-fribourg.ch
  5. Berner Zeitung, 26.07.2019, «Der Kanton Freiburg erhält sein erstes Grabfeld für Muslime»: bernerzeitung.ch
  6. FIDS, «Muslimische Grabfelder in der Schweiz», Februar 2025: fids.ch
  7. Gemeinde Wünnewil-Flamatt, Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Bestattungen und die Friedhöfe, in Kraft seit 01.01.2025, Art. 1 bis 3 und Anhang 2: wuennewil-flamatt.ch
  8. Gemeinde Düdingen, Bestattungs- und Friedhofreglement, genehmigt 10.09.2024, Art. 8, 11, 15, 16, 19: duedingen.ch
  9. Stadt Murten, Bestattungs- und Friedhofreglement, genehmigt 16.05.1994, Art. 8, 9, 11, 12, 24: murten-morat.ch
  10. Frapp, 12.09.2024, «Erstes konfessionsneutrales Friedhofsgebäude»: frapp.ch
  11. Gemeinde Wünnewil-Flamatt, Bestattungen und Friedhöfe (Formulare): wuennewil-flamatt.ch
  12. Bundesamt für Statistik, Tabelle T 01.08.02.02 «Religionszugehörigkeit nach Kantonen, 2010–2021», Blatt 2021: bfs.admin.ch
  13. Kanton Freiburg, Amt für Statistik, «Sprachen und Religion», aktualisiert 04.03.2026: fr.ch
  14. Fahrzeiten ab Kesslerweg 1, Ittigen: OSRM-Routing (OpenStreetMap), abgefragt am 06.10.2026, ohne Verkehr.

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