Eine Sargbestattung auf dem muslimischen Grabfeld in Bern kostet allein an städtischen Gebühren CHF 3’716.05. In Baden zahlen Einheimische für das Grab nichts. Diese Spanne zeigt: Die Kosten einer islamischen Bestattung hängen in der Schweiz stark von der Gemeinde ab – und davon, ob die verstorbene Person hier beigesetzt oder in die Heimat überführt wird.
Auf dieser Seite finden Sie die amtlichen Zahlen, die wir selbst nachgeprüft haben. Sie erfahren:
- aus welchen drei Blöcken sich die Kosten zusammensetzen,
- was Grab, Leichenpass und Todesurkunde in Bern, im Aargau, in Solothurn und in Freiburg kosten,
- wer die Bestattung bezahlt und wann die Gemeinde einspringt.
Inhalt
- Die drei Kostenblöcke
- Friedhofsgebühren am Beispiel der Stadt Bern
- Muslimische Grabfelder in anderen Gemeinden
- Dokumente und Bewilligungen
- Kosten einer Überführung ins Ausland
- Wer bezahlt die Bestattung?
- So erhalten Sie eine verbindliche Offerte
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
Die drei Kostenblöcke
Jede islamische Bestattung in der Schweiz setzt sich aus drei Teilen zusammen. Nur der dritte liegt beim Bestatter.
- Gebühren der Gemeinde: Grabplatz, Bestattung (Öffnen und Schliessen des Grabes) und Unterhalt des Grabfelds. Diese Beträge legt jede Gemeinde in ihrem Tarif fest.
- Amtliche Dokumente: Todesurkunde, bei einer Überführung zusätzlich Leichenpass und Sargversiegelung. Hier gelten kantonale und eidgenössische Gebühren.
- Leistungen des Bestatters: Abholung, Kühlung, rituelle Waschung (Ghusl), Leichentuch (Kafan), Sarg, Transporte und die Formalitäten mit den Behörden.
Der Preisüberwacher hat 2022 die Friedhofsgebühren der Kantonshauptstädte verglichen. Ergebnis: In 15 Kantonshauptstädten ist ein Reihengrab mit Sarg für Einwohnerinnen und Einwohner gratis. Der Preisüberwacher empfiehlt höchstens CHF 300 für Einheimische und CHF 2’000 für Auswärtige.
Friedhofsgebühren am Beispiel der Stadt Bern
In der Stadt Bern gibt es ein muslimisches Grabfeld, und zwar auf dem Bremgartenfriedhof. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet, die Ruhedauer beträgt 20 Jahre. Die Stadt führt das Grabfeld als Sargreihengrab. Deshalb gilt dieser Tarif (Stand 1. Januar 2024, inkl. 8,1 % MWST):
| Posten | Einwohnende | Auswärtige |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühren | CHF 54.05 | CHF 75.65 |
| Grabplatz 20 Jahre | CHF 1’500.00 | CHF 2’000.00 |
| Bestattung | CHF 1’081.00 | CHF 1’297.20 |
| Grabfeldunterhalt 20 Jahre | CHF 1’081.00 | CHF 1’297.20 |
| Total | CHF 3’716.05 | CHF 4’670.05 |
Der Unterhalt des Grabfelds für 20 Jahre ist im Betrag bereits enthalten. Das Grabzeichen kommt dazu. Wer auf dem Bremgartenfriedhof beigesetzt werden kann, regelt das städtische Reglement – die Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zur islamischen Beerdigung in Bern.
Muslimische Grabfelder in anderen Gemeinden
Ausserhalb von Bern unterscheiden sich die Tarife stark. Oft entscheidet der Wohnsitz darüber, ob eine Beisetzung überhaupt möglich ist. Die folgenden Zahlen stammen aus den aktuellen Gemeindereglementen.
Kanton Aargau
- Baden, Friedhof Liebenfels: Für Einheimische sind Grabplatz, Beisetzung, provisorisches Grabzeichen und Grabumrandung kostenlos. Für den Unterhalt fallen CHF 800 zuzüglich MWST an. Auswärtige können im muslimischen Grabfeld nicht beigesetzt werden.
- Rheinfelden, Waldfriedhof: Der Grabplatz ist für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos, die Anfertigung des muslimischen Grabes kostet CHF 1’200. Auch hier ist keine Bestattung von Auswärtigen möglich.
- Wettingen, Friedhof Brunnenwiese: Der Gemeindetarif nennt für ein Erdreihengrab CHF 2’000 für Einwohnende und CHF 3’000 für Auswärtige. Die Benützung des Waschraums kostet CHF 60.
Mehr zu den Grabfeldern im Kanton lesen Sie auf unserer Seite zur islamischen Bestattung im Aargau.
Kanton Freiburg
- Stadt Freiburg, Friedhof St. Leonhard: Für Einwohnerinnen und Einwohner ist die Eintrittsgebühr gratis. Nicht-Einwohnende zahlen für ein Reihengrab CHF 3’000 (Tarif seit 1. Januar 2026).
- Wünnewil-Flamatt: Für Ortsansässige kostet das Grabmal (Holzplatte) CHF 450, die Gravur rund CHF 100 bis 200. Für Auswärtige legt der Gemeinderat eine Gebühr von bis zu Fr. 2’000 fest.
Details zu beiden Friedhöfen finden Sie unter islamische Bestattung im Kanton Freiburg.
Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn gibt es ein muslimisches Grabfeld: auf dem Waldfriedhof Meisenhard in Olten. Einen aktuellen Gebührentarif hat die Stadt nicht online veröffentlicht. Deshalb nennen wir hier bewusst keinen Betrag. Wir klären die Kosten im Einzelfall mit der Stadt ab. Mehr dazu auf unserer Seite zur islamischen Bestattung in Solothurn.
Dokumente und Bewilligungen
Die Beurkundung des Todes im Personenstandsregister ist gebührenfrei. Für jede Todesurkunde verlangt das Zivilstandsamt laut eidgenössischer Gebührenverordnung (Stand 2022) Fr. 30. Viele Familien brauchen mehrere Urkunden, etwa für Bank, Versicherung und Konsulat.
Bei einer Überführung ins Ausland kommen Leichenpass und Sargversiegelung dazu:
| Kanton / Ort | Leichenpass | Zusätzlich |
|---|---|---|
| Stadt Bern | Fr. 40 | Sargversiegelung Fr. 200 |
| Kanton Aargau | Fr. 30 | Protokoll Fr. 30 |
| Kanton Solothurn | nach Aufwand | – |
Im Aargau erhöht sich die Gebühr bei Dringlichkeit um 50 Prozent. Welche Dokumente es genau braucht, lesen Sie im Beitrag Dokumente für die internationale Überführung.
Kosten einer Überführung ins Ausland
Eine Pauschale für eine Überführung gibt es nicht. Den Preis bestimmen vor allem drei Faktoren:
- Zielland und Flugtarif: Die Fluggesellschaft rechnet nach Distanz und Gewicht des Sarges.
- Sarg: Für den Flug braucht es einen verlöteten Zinksarg in einem Holzsarg.
- Dokumente und Konsulat: Leichenpass, Versiegelung und die Freigabe des Konsulats.
Einen öffentlichen Richtwert gibt es dennoch. Der Stadtrat von Illnau-Effretikon hielt im Januar 2022 fest, dass die durchschnittlichen Kosten einer Rückführung in die Heimat rund Fr. 10’000 betragen. Die Stadt hielt zugleich fest, dass nicht alle Angehörigen diese Kosten tragen können.
Den Ablauf einer Überführung in die Türkei, nach Kosovo, Nordmazedonien oder Albanien erklären wir auf unserer Seite Überführung ins Ausland.
Wer bezahlt die Bestattung?
Grundsätzlich gehen die Bestattungskosten zulasten des Nachlasses. Im Kanton Freiburg steht das ausdrücklich im Beschluss über die Bestattungen: Die verstorbene Person wird auf Kosten des Nachlasses auf dem Friedhof ihrer Wohngemeinde beigesetzt.
Reicht das Geld nicht, helfen die Gemeinden – nach unterschiedlichen Regeln:
- Stadt Bern: Wer zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Bern hatte, hat in der Regel Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung, wenn der Nachlass unter Fr. 8’000 liegt. Das Gesuch geht an das Polizeiinspektorat. Den Bestatter wählen Sie trotzdem frei; Mehrkosten tragen die Angehörigen.
- Kanton Solothurn: Das Sozialgesetz verpflichtet die Einwohnergemeinden, eine würdige Bestattung zu gewährleisten. Eine kantonale Vermögensgrenze gibt es nicht; jede Gemeinde regelt das selbst.
- Kanton Aargau: In Baden sind Grabplatz und Beisetzung für Einheimische kostenlos. Sarg, Überführung und die übrigen Leistungen der Bestattungsinstitute zahlen laut Wettinger Gebührentarif die Angehörigen.
Viele Familien sind zudem Mitglied eines Bestattungsfonds ihres Moscheevereins, der einen Teil der Überführungskosten übernimmt. Fragen Sie bei Ihrer Moschee nach, welche Leistungen der Fonds deckt. Wer die Kosten zu Lebzeiten regeln möchte, findet Informationen zur islamischen Bestattungsvorsorge.
So erhalten Sie eine verbindliche Offerte
Wir rechnen jeden Fall einzeln und legen alle Posten offen. Damit wir Ihnen rasch eine Offerte erstellen können, helfen uns diese Angaben:
- Ort des Todes: zu Hause, im Spital oder im Pflegeheim.
- Wohngemeinde der verstorbenen Person: Sie bestimmt Friedhof und Tarif.
- Beisetzung in der Schweiz oder Überführung: bei einer Überführung das Zielland.
- Wünsche zur Waschung und zum Totengebet: etwa die Moschee Ihrer Familie.
Wie die Waschung abläuft, erklären wir auf der Seite zur islamischen Totenwaschung. Eine Übersicht über alle Grabfelder bietet unser Artikel zu den muslimischen Friedhöfen in der Schweiz.
Fazit
Die Kosten einer islamischen Bestattung in der Schweiz hängen weniger vom Bestatter ab als vom Wohnort und vom Ort der Beisetzung.
- In Bern betragen allein die städtischen Grabgebühren CHF 3’716.05 für Einwohnende.
- In Baden, Rheinfelden und der Stadt Freiburg zahlen Einheimische keine Grabplatzgebühr.
- Eine Überführung ins Ausland kostet nach einem amtlichen Richtwert rund Fr. 10’000.
- Reicht der Nachlass nicht, springt in vielen Gemeinden die öffentliche Hand ein.
Rufen Sie uns an, auch nachts und am Wochenende: Wir klären die Gebühren Ihrer Gemeinde ab und erstellen Ihnen eine verbindliche Offerte. Sie erreichen uns unter 079 201 45 85 oder über unsere Kontaktseite.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein muslimisches Grab in der Stadt Bern?
Auf dem muslimischen Grabfeld im Bremgartenfriedhof gilt der Tarif für ein Sargreihengrab. Die städtischen Gebühren betragen total CHF 3’716.05 für Einwohnerinnen und Einwohner und CHF 4’670.05 für Auswärtige (Stand 1.1.2024, inkl. MWST).
Ist eine islamische Bestattung für Einwohner kostenlos?
In manchen Gemeinden ja: Baden und Rheinfelden verlangen von Einheimischen keine Grabplatzgebühr, die Stadt Freiburg ebenfalls nicht. Die Leistungen des Bestatters, etwa Sarg, Waschung und Transport, zahlen die Angehörigen in der Regel selbst.
Was kostet ein Leichenpass?
In der Stadt Bern kostet der Leichenpass Fr. 40 und die Sargversiegelung Fr. 200. Im Kanton Aargau sind es Fr. 30 plus Fr. 30 für das Versiegelungsprotokoll, im Kanton Solothurn wird nach Aufwand verrechnet.
Was kostet eine Überführung in die Türkei oder in den Kosovo?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil Flugtarif, Zielland und Dokumente den Preis bestimmen. Die Stadt Illnau-Effretikon nannte 2022 durchschnittliche Kosten von rund Fr. 10’000 für eine Rückführung.
Wer zahlt die Bestattung, wenn das Geld nicht reicht?
Grundsätzlich zahlt der Nachlass. In der Stadt Bern besteht bei einem Nachlass unter Fr. 8’000 in der Regel Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung; andere Gemeinden haben eigene Regeln.
Quellen
- Stadt Bern, Zusammenstellung Kosten Grabarten, gültig ab 01.01.2024: bern.ch
- Stadt Bern, Merkblatt Grabfeld für Muslime: bern.ch
- Stadt Bern, Leichentransport ins Ausland: bern.ch
- Stadt Bern, Merkblatt unentgeltliche Bestattungen: bern.ch
- Preisüberwacher, Friedhofgebühren der Kantonshauptstädte (Erhebung 2022): preisueberwacher.admin.ch
- Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV), SR 172.042.110, Stand 1.7.2022: lexfind.ch
- Kanton Aargau, Verordnung über das Bestattungswesen, SAR 371.112, § 10b und § 10c: gesetzessammlungen.ag.ch
- Kanton Solothurn, Leichenpass: so.ch
- Stadt Baden, Verordnung Bestattung und Friedhof, Stand 16.09.2024: baden.ch
- Gemeinde Wettingen, Gebührentarif Friedhof, in Kraft seit 01.01.2023: wettingen.ch
- Stadt Rheinfelden, Verordnung 8.2-1.1, Stand 01.01.2026: rheinfelden.tlex.ch
- Ville de Fribourg, Règlement d’application du cimetière communal, in Kraft 01.01.2026: ville-fribourg.ch
- Gemeinde Wünnewil-Flamatt, Ausführungsbestimmungen Bestattungen und Friedhöfe, in Kraft 01.01.2025: wuennewil-flamatt.ch
- Kanton Freiburg, Beschluss über die Bestattungen, SGF 821.5.11, Art. 5: bdlf.fr.ch
- Kanton Solothurn, Sozialgesetz BGS 831.1, § 145: bgs.so.ch
- Stadtrat Illnau-Effretikon, Beschluss vom 13.01.2022, islamische Begräbniskultur: ilef.ch
- Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste, Auslandüberführung: bestatter.ch
