Islamische Bestattung im Aargau

Islamischer Bestatter im Aargau – Beerdigung und Überführung

Rituelle Waschung, Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld in Baden, Ehrendingen, Wettingen oder Rheinfelden oder Überführung ins Herkunftsland – für Familien im ganzen Kanton Aargau, rund um die Uhr.

Rund um die Uhr erreichbar

Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie an – wir gehen die nächsten Schritte gemeinsam durch.

Ganze Schweiz

Bestattung nach islamischem Ritus in der Schweiz und Überführung in alle Herkunftsländer.

Persönlicher Ansprechpartner

Zübeyir Sahbaz, Geschäftsführer, begleitet Sie persönlich – vom ersten Anruf bis zur Beisetzung.

Leistungen im Aargau

Was wir für Familien im Aargau tun

Rituelle Waschung (Ghusl)

Nach islamischem Ritus, durch Männer für Männer und durch Frauen für Frauen.

Kafan und Verhüllung

Einhüllung in das weisse Leichentuch nach den Regeln des Islam.

Behördengänge

Regionales Zivilstandsamt, Gemeindekanzlei, ärztlicher Todesschein – wir erledigen alles.

Beisetzung auf dem muslimischen Grabfeld

Baden, Ehrendingen, Wettingen und Rheinfelden haben ein muslimisches Grabfeld – vorgesehen für Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.

Überführung ins Ausland

Inklusive Leichenpass, Zinksarg, Konsulat und Flug ab Zürich oder Genf.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

Auch nachts und am Wochenende – ein Todesfall kündigt sich selten an.

Ablauf

So läuft eine islamische Beerdigung im Aargau ab

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Arzt benachrichtigen

Der Hausarzt oder der Notarzt stellt den Tod fest und stellt den ärztlichen Todesschein aus. Im Spital oder Pflegeheim übernimmt das die Institution.

2

Uns anrufen – jederzeit

Rufen Sie 079 201 45 85 an. Wir sind auch nachts und am Wochenende erreichbar und besprechen mit Ihnen in Ruhe, was jetzt zu tun ist.

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Wir übernehmen die Formalitäten

Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Bewilligungen – und bei einer Überführung Leichenpass, Konsulat und Flug. Sie müssen nichts alleine erledigen.

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Abschied nach islamischem Ritus

Rituelle Waschung, Kafan, Totengebet mit dem Imam und Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld – oder die Überführung in die Heimat.

Muslimisches Grabfeld in der Schweiz

Die 48-Stunden-Frist

Islamischer Ritus und Schweizer Recht – wir bringen beides zusammen

Der Islam verlangt eine rasche Beisetzung. Im Kanton Aargau darf eine Bestattung jedoch frühestens 48 Stunden nach dem Tod und nach der Meldung an das Zivilstandsamt erfolgen (§ 9 Bestattungsverordnung). Eine frühere Bestattung ist nur ausnahmsweise möglich – auf Anordnung des Gemeinderats und gestützt auf ein ärztliches Zeugnis.

Wir nutzen die Wartezeit: Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente sind bereit, wenn die Frist abläuft. Wichtig: Fehlt ein schriftlicher Wille, ordnen die Reglemente von Baden und Ehrendingen eine Kremation an. Halten Sie den Wunsch nach einer Erdbestattung deshalb schriftlich fest.

Ausführlich

Islamische Bestattung im Aargau – der Ratgeber

Im Kanton Aargau regeln Kanton und Gemeinden die Bestattung gemeinsam. Der Kanton setzt mit der Bestattungsverordnung (SAR 371.112) die Grundsätze, Friedhöfe, Grabfelder und Gebühren bestimmen die über 200 Gemeinden. Laut Statistik Aargau leben im Kanton rund 48'000 Musliminnen und Muslime ab 15 Jahren (BFS-Strukturerhebung 2023).

Was im Kanton Aargau rechtlich gilt

Der Islam verlangt eine rasche Bestattung. Im Kanton Aargau regelt die Bestattungsverordnung (SAR 371.112) die Grundsätze, das Bestattungswesen selbst ist Aufgabe der Gemeinden.

  • Frist: Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod und nach der Meldung an das Zivilstandsamt erfolgen (§ 9 Abs. 1). Eine frühere Bestattung ist nur ausnahmsweise möglich, auf Anordnung des Gemeinderats und gestützt auf ein ärztliches Zeugnis.
  • Sarg: Erdbestattung bedeutet die Beisetzung der eingesargten Leiche, und für jede Leiche ist ein gesonderter Sarg zu verwenden (§ 6 Abs. 1, § 5 Abs. 2).
  • Grabesruhe: Sie beträgt mindestens 20 Jahre (§ 10 Abs. 1). Eine ewige Grabesruhe ist nicht vorgesehen.
  • Wohnsitz: Anspruch auf Bestattung besteht in der Gemeinde, in der die verstorbene Person beim Tod ihren Wohnsitz hatte (§ 7 Abs. 1).

Wichtig: Fehlt ein Wille der verstorbenen Person oder der Angehörigen, ordnen die Reglemente von Baden und Ehrendingen eine Kremation an. Halten Sie den Wunsch nach einer Erdbestattung deshalb schriftlich fest.

Wir nutzen die 48 Stunden: Waschung, Kafan, Totengebet und Dokumente sind bereit, wenn die Frist abläuft. Mehr dazu im Ratgeber zur islamischen Erdbestattung.

Muslimische Grabfelder im Aargau

Der Aargau hat über 200 Gemeinden, und das Friedhofsrecht liegt bei ihnen. Eine kantonsweite Lösung gibt es deshalb nicht. Laut VAM bestehen heute vier muslimische Grabfelder.

Baden – Friedhof Liebenfels (seit 2018)

Das muslimische Grabfeld Baden ist das erste im Kanton. Im Grabfeld können nur Personen muslimischer Konfession mit Wohnsitz in Baden beigesetzt werden (§ 12 Reglement). Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre (§ 14). Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet.

Ehrendingen – Friedhof Gehrenhag (seit 2021)

In Ehrendingen können muslimisch gläubige Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde beigesetzt werden (§ 22a Reglement). Die Grabesruhe beträgt mindestens 20 Jahre (§ 25).

Wettingen – Friedhof Brunnenwiese (seit 2023)

Das muslimische Grabfeld Wettingen ist ein «Symbollosengrab» mit nach Mekka ausgerichteten Erdreihengräbern. Laut Aargauer Zeitung steht es Einwohnenden offen, nach einer Revision auch Personen, die früher in Wettingen wohnten. Der Friedhof hat einen Waschraum für die Waschung nach muslimischem Ritus.

Rheinfelden – Waldfriedhof (seit 1. Januar 2026)

Laut VAM-Merkblatt dürfen nur Einwohnerinnen und Einwohner von Rheinfelden dort bestattet werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre ohne Verlängerung. Bitte bestätigen Sie die Bedingungen vor der Planung beim Bestattungsamt der Gemeinde, oder wir übernehmen das für Sie. Eine Übersicht bietet unser Artikel über muslimische Friedhöfe in der Schweiz.

Familien ohne Grabfeld am Wohnort

Für eine islamische Bestattung im Aargau ist oft entscheidend, wo die Person wohnte.

Für Aarau, Wohlen und Bad Zurzach ist ein Grabfeld laut VAM (Stand Dezember 2025) erst in Abklärung. Wer in Aarau, Lenzburg oder Brugg wohnt, findet nach heutigem Kenntnisstand am Wohnort kein muslimisches Grabfeld. Wir sind auch als Bestatter in Aarau und Umgebung für Sie da und prüfen mit Ihnen die Möglichkeiten:

  • eine Bestattung auf dem Friedhof der Wohngemeinde nach deren Reglement
  • eine Überführung ins Herkunftsland
  • ein muslimisches Grabfeld in einem anderen Kanton, dessen Bedingungen vorab zu klären sind

Der Kanton verweist Musliminnen und Muslime für Fragen zur Bestattung an den Verband Aargauer Muslime (VAM). Für das Totengebet arbeiten wir mit der Moschee zusammen, die Ihre Familie wählt. Für den Nachbarkanton lesen Sie unsere Seite zum islamischen Bestatter in Bern.

Überführung ins Herkunftsland

Für die Überführung ins Ausland braucht es einen Leichenpass. Ihn stellt das Zivilstandsamt aus, in dessen Kreis die Person verstorben ist (§ 10c). Der Leichenpass wird erst ausgestellt, wenn ein Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll vorliegt. Dieses Protokoll erstellt eine Bestatterin oder ein Bestatter, die oder den der Kanton in Pflicht genommen hat und die auf der kantonalen Liste stehen (§ 10a, § 10b). Wir koordinieren das Verfahren mit Ihnen und den beteiligten Stellen.

Details: Überführung ins Ausland.

Quellen

  1. Kanton Aargau, Verordnung über das Bestattungswesen (Bestattungsverordnung), SAR 371.112, Stand 01.01.2017: lexfind.ch
  2. Kanton Aargau, «Bestattungen», publiziert 10.10.2025: ag.ch
  3. Kanton Aargau, «Todesfall – Meldung», publiziert 19.06.2025: ag.ch
  4. Kanton Aargau, «Todesfall – Bestattung», publiziert 19.06.2025: ag.ch
  5. Kanton Aargau, «Überführung», publiziert 17.04.2026: ag.ch
  6. Verband Aargauer Muslime (VAM), «Muslimische Grabfelder im Aargau», Stand Dezember 2025: aargauermuslime.ch
  7. Stadt Baden, Bestattungs- und Friedhofreglement vom 31.05.2016, Stand 16.09.2024: baden.ch
  8. VAM, Merkblatt Friedhof Baden für Angehörige, Juni 2024: aargauermuslime.ch
  9. Badener Tagblatt, 09.06.2018, Friedhof Liebenfels: badenertagblatt.ch
  10. Gemeinde Ehrendingen, Bestattungs- und Friedhofreglement vom 20.06.2011, Stand 01.01.2025: ehrendingen.tlex.ch
  11. Aargauer Zeitung, 28.02.2023, Ruhestätte für Muslime auf dem Friedhof Brunnenwiese: aargauerzeitung.ch
  12. VAM, Merkblatt Friedhof Wettingen für Angehörige, Juni 2024: aargauermuslime.ch
  13. VAM, Merkblatt Friedhof Rheinfelden für Angehörige, Januar 2026: aargauermuslime.ch
  14. Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales, Liste der in Pflicht genommenen Bestattenden, Stand 25.06.2026: ag.ch
  15. VAM, «Neues muslimisches Grabfeld in Rheinfelden ab Januar 2026», 21.12.2025: aargauermuslime.ch
  16. Statistik Aargau, Statistisches Jahrbuch 2025, Tabelle 16.11 (Quelle: BFS-Strukturerhebung): ag.ch
  17. VAM, «Wer sind wir»: aargauermuslime.ch

Kontakt

Wir sind rund um die Uhr für Sie da

Ein Todesfall kommt selten zu einem passenden Zeitpunkt. Rufen Sie uns direkt an – oder hinterlassen Sie Ihre Nummer im Formular, und wir melden uns bei Ihnen.

Rufen Sie mich zurück

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Häufige Fragen

Fragen aus dem Aargau

Islamische Bestattungen AG
Kesslerweg 1, 3063 Ittigen
Telefon rund um die Uhr: 079 201 45 85

Wie schnell kann im Kanton Aargau eine islamische Bestattung stattfinden?

Frühestens 48 Stunden nach dem Tod und nach der Meldung an das Zivilstandsamt (§ 9 Bestattungsverordnung). Wir nutzen diese Zeit für Waschung, Totengebet und Dokumente.

Welche Aargauer Gemeinden haben ein muslimisches Grabfeld?

Baden (Friedhof Liebenfels, seit 2018), Ehrendingen (seit 2021), Wettingen (Friedhof Brunnenwiese, seit 2023) und Rheinfelden (Waldfriedhof, seit Januar 2026). Die Grabfelder sind für Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde vorgesehen.

Gibt es in Aarau ein muslimisches Grabfeld?

Nach Angaben des Verbands Aargauer Muslime (Stand Dezember 2025) ist ein Grabfeld in Aarau, Wohlen und Bad Zurzach erst in Abklärung. Den aktuellen Stand klären wir gerne für Sie ab.

Ist im Kanton Aargau ein Sarg vorgeschrieben?

Ja. Die Bestattungsverordnung verlangt für jede Leiche einen gesonderten Sarg (§ 5 und § 6). Die verstorbene Person wird im Leichentuch (Kafan) eingesargt.

Wo wird ein Todesfall im Kanton Aargau gemeldet?

Innert zwei Tagen beim Regionalen Zivilstandsamt des Todesorts oder bei der Gemeindekanzlei des letzten Wohnorts. Stirbt die Person im Spital oder Heim, meldet in der Regel die Institution den Todesfall. Auch eine Überführung ins Ausland organisieren wir vollständig.

Sie stehen vor einem Todesfall im Aargau?

Rufen Sie uns an – wir gehen die nächsten Schritte mit Ihnen durch. Tag und Nacht: 079 201 45 85.