Wenn ein Mensch aus der eigenen Familie im Sterben liegt, ist das eine der schwersten Zeiten im Leben. Für muslimische Familien kommt eine besondere Frage hinzu: Wie begleiten wir unseren Angehörigen so, wie es der Glaube vorsieht – auch im Spital oder im Pflegeheim in der Schweiz? Wenn ein Muslim im Sterben liegt, können Angehörige viel tun, um ihm und sich selbst Halt zu geben.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen:
- wie Sie einen sterbenden Muslim nach islamischem Brauch begleiten,
- was Sie mit dem Spital, dem Heim oder der Spitex besprechen sollten,
- und was Sie jetzt schon für die islamische Bestattung regeln können.
Die Begleitung am Sterbebett
Im Islam ist die letzte Lebensphase eine Zeit des Gebets und der Nähe. Die Angehörigen sind dabei nicht Zuschauer, sondern tragen die Begleitung.
Das Glaubensbekenntnis (Schahada)
Zentral ist das islamische Glaubensbekenntnis, die Schahada. Viele Muslime möchten sie in ihren letzten Augenblicken sprechen. Kann die sterbende Person das nicht mehr selbst, sprechen Angehörige oder andere Muslime sie leise oder flüstern sie ihr ins Ohr (Universität Freiburg).
Ausrichtung nach Mekka
Traditionell wird der sterbende Mensch, wenn möglich, in Richtung Mekka (Qibla) ausgerichtet. Im Spitalzimmer lässt sich das oft mit einer einfachen Veränderung der Bettposition umsetzen. Fragen Sie das Pflegeteam, ob das möglich ist.
Gebete und Koranrezitation
Viele Familien lesen am Sterbebett aus dem Koran, etwa die Sure Yasin, oder sprechen Bittgebete. Das schafft eine ruhige, vertraute Atmosphäre – für den Sterbenden wie für die Angehörigen.
Ruhe und Besuche
Muslimische Familien sind oft gross, und viele möchten sich verabschieden. Im Spital hilft es, die Besuche abzusprechen, zum Beispiel mit zwei oder drei Personen gleichzeitig im Zimmer. So hat der Sterbende genug Ruhe, und Mitpatientinnen und Mitpatienten werden nicht gestört.
Was Sie mit Spital, Heim oder Spitex besprechen sollten
Pflegefachpersonen in der Schweiz sind auf verschiedene Religionen eingestellt, kennen aber nicht jeden Brauch. Ein frühes Gespräch verhindert Missverständnisse. Teilen Sie dem Team diese Punkte mit:
- Kontaktperson: Wer aus der Familie soll nach dem Tod zuerst angerufen werden?
- Umgang nach dem Tod: Viele Familien wünschen, dass der Verstorbene möglichst wenig von nicht-muslimischen Personen berührt wird. Die rituelle Waschung nehmen Muslime des gleichen Geschlechts vor.
- Bestattungsinstitut: Welches islamische Bestattungsinstitut die Familie beauftragt hat.
- Seelsorge: Ob ein Imam oder eine muslimische Seelsorgerin kommen soll. Muslimische Seelsorge ist in Schweizer Spitälern noch nicht überall fest verankert (pallnetz.ch); wir vermitteln auf Wunsch einen Imam.
Pflegt die Familie zu Hause, gelten dieselben Wünsche gegenüber der Spitex.
Wenn ein Teil der Familie im Ausland lebt
Viele muslimische Familien in der Schweiz haben Angehörige in anderen Ländern. Wenn der Tod absehbar ist, stellt sich die Frage, wer rechtzeitig anreisen kann und wie sich die anderen verabschieden.
- Früh informieren: Geben Sie Geschwistern, Kindern und Eltern im Ausland rechtzeitig Bescheid. Eine Reise braucht oft Tage, und Visa oder Flüge lassen sich nicht immer kurzfristig organisieren.
- Abschied per Video: Wer nicht kommen kann, kann sich über einen Videoanruf verabschieden, ein Gebet sprechen oder einfach da sein. Fragen Sie das Pflegeteam, ob das im Zimmer möglich ist.
- Teilnahme an der Beisetzung: Findet die Bestattung in der Schweiz statt, planen wir den Termin so, dass Angehörige aus dem Ausland wenn möglich teilnehmen können – im Rahmen der gebotenen Eile.
- Beisetzung im Heimatland: Soll der Verstorbene dort beigesetzt werden, stimmen wir den Ablauf mit der Familie vor Ort ab, damit der Sarg dort ohne Verzögerung in Empfang genommen wird.
So kann die ganze Familie Abschied nehmen, auch wenn sie auf mehrere Länder verteilt ist.
Was Sie jetzt für die Bestattung regeln können
Solange noch Zeit ist, lassen sich die wichtigsten Fragen in Ruhe klären. Das entlastet Sie in den Stunden nach dem Tod, wenn eine rasche Bestattung angestrebt wird.
Bestattung in der Schweiz oder im Heimatland?
Klären Sie in der Familie, ob die Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld in der Schweiz oder im Heimatland stattfinden soll. Beide Wege erklären wir auf unseren Seiten zur islamischen Erdbestattung und zur Überführung ins Ausland.
Dokumente bereitlegen
Legen Sie Pass oder Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung und Zivilstandsdokumente an einem Ort bereit. Bei einer Überführung ins Heimatland braucht es später weitere Papiere, die wir für Sie beschaffen.
Ein Vorgespräch mit uns
Sie dürfen uns kontaktieren, bevor der Tod eingetreten ist. Wir besprechen den Ablauf der Waschung, das Totengebet und die Beisetzung – ohne Verpflichtung. Wie Sie Ihre eigene Bestattung vorausschauend regeln, erklärt der Beitrag Wie bereitet man sich als Muslim in der Schweiz auf den Todesfall vor? und unsere Seite Bestattungsvorsorge.
Wenn der Tod eintritt
In den ersten Stunden nach dem Tod gibt es klare Schritte. Die meisten davon übernehmen wir für Sie.
- Ärztliche Feststellung: Im Spital oder Heim geschieht das automatisch. Zu Hause rufen Sie die Hausärztin oder den ärztlichen Notfalldienst. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
- Uns anrufen: Wir holen den Verstorbenen ab – auch nachts – und bereiten die rituelle Waschung (Ghusl) und das Totentuch (Kafan) vor. Mehr dazu unter Islamische Totenwaschung.
- Den Tod melden: Stirbt jemand zu Hause, muss der Tod innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt gemeldet werden (ch.ch). Im Spital übernimmt die Institution die Meldung.
- Totengebet und Beisetzung: Wir koordinieren das Totengebet mit der Moschee und die Beisetzung mit dem Friedhof. Wie das Totengebet abläuft, erklärt der Beitrag Wie wird das islamische Totengebet gebetet?.
Trost und Worte für die Familie
Nach dem Tod kommen Verwandte, Nachbarn und Freunde, um ihr Beileid auszusprechen. Viele sind unsicher, was sie sagen sollen. Eine Hilfe bietet unser Beitrag Was soll ich sagen, wenn ein Muslim gestorben ist?.
Auch die Trauer der Angehörigen braucht Raum. Im Islam ist Trauer erlaubt; Geduld (Sabr) und das Gebet geben vielen Familien Halt. Nehmen Sie Hilfe aus der Gemeinde und von Freunden an – beim Kochen, bei Besuchen und bei den vielen Telefonaten der ersten Tage.
Fazit
Wenn ein Muslim im Sterben liegt, können Angehörige viel tun:
- am Sterbebett begleiten, die Schahada sprechen und beten,
- dem Pflegeteam die religiösen Wünsche früh mitteilen,
- Bestattungsort, Dokumente und Ablauf in Ruhe vorbereiten,
- nach dem Tod uns anrufen – wir übernehmen Waschung, Formalitäten und Beisetzung.
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter +41 79 201 45 85 oder über unsere Kontaktseite. Wir begleiten Ihre Familie nach islamischem Ritus.
Häufig gestellte Fragen
Was sollen Angehörige tun, wenn ein Muslim im Sterben liegt?
Bleiben Sie bei ihm, sprechen Sie leise Gebete und helfen Sie ihm, das Glaubensbekenntnis (Schahada) zu sprechen oder flüstern Sie es ihm zu. Klären Sie zudem mit dem Pflegeteam und uns die Wünsche für die Zeit nach dem Tod.
Darf das Spitalpersonal einen verstorbenen Muslim waschen?
Die rituelle Waschung (Ghusl) nehmen Musliminnen und Muslime des gleichen Geschlechts vor. Teilen Sie dem Pflegeteam früh mit, dass Sie die Waschung durch ein islamisches Bestattungsinstitut wünschen.
Wie schnell findet eine islamische Bestattung statt?
Im Islam soll die Bestattung möglichst rasch erfolgen. In der Schweiz hängt der Zeitpunkt von den Formalitäten und vom Friedhof ab; wir organisieren alles so zügig, wie es die Vorschriften erlauben.
Wer meldet den Tod im Spital?
Stirbt jemand im Spital, im Heim oder im Hospiz, meldet die Institution den Tod dem Zivilstandsamt. Stirbt jemand zu Hause, müssen die nächsten Angehörigen den Tod innerhalb von zwei Tagen melden – diese Aufgabe übernehmen wir auf Wunsch.
Sind Sie auch nachts erreichbar?
Ja. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, unter +41 79 201 45 85.
